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AbfindungDefinition Abfindungen sind Entschädigungen, die der Arbeitnehmer als Ausgleich für die mit dem Verlust des Arbeitsplatzes verbundenen Nachteile erhält (LStR 9). Die Auflösung des Dienstverhältnisses muss vom Arbeitgeber veranlasst oder gerichtlich ausgesprochen sein (§ 3 Abs. 9 EStG, LStR 9). Sozialplanabfindungen zählen zu den steuerlich begünstigten Abfindungen. Endet ein befristetes Arbeitsverhältnis wegen Zeitablaufs, liegt keine Veranlassung durch den Arbeitgeber vor (d.h. kein Freibetrag). Bei der Zahlung von rückständigem Arbeitslohn, Urlaubsgeld o.ä. zum Zeitpunkt und aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt es sich nicht um Abfindungen. Steuerliche Behandlung
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