• Inhaltsverzeichnis
  • Suche
  • Impressum
  • Kontakt
  • Fragen? - Rufen Sie uns an:
    +49 2644 958988-0
Lohnfix :: LohnFix -  das Clever-Programm nicht nur für den Klein- und Mittelbetrieb
Startseite
Informationen für Interessenten
Produktdetails
Kostenloser 6-Wochen-Test
Service und Beratung
Programmwechsel
Systemvoraussetzungen
Demo-Download
Preise / Versionen
Anwenderportal
Download mit Kundenkennwort
Forum
Dokumente zur Lohnabrechnung
Online Hilfe
Einleitung
Programmbedienung
Lohnsteuerabzugsverfahren
Steuerklassen
Kirchensteuerabzug
Anzahl Kinderfreibeträge
A/B Tarif
Steuerfreie Einnahmen
Verpflegungsmehraufwand/ doppelte Haushaltsführung
Altersentlastung
Freibetrag Lohnsteuerkarte
Steuerbrutto
Übertragung der Anmeldesteuern
Lohnsteuerjahresausgleich
Lohnsteuerbescheinigung
Übertragung der Lohnsteuer-Bescheinigung
authentifizierte Datenübertragung
Versorgungsbezüge
Pauschalsteuer
Datenzugriff durch den Betriebsprüfer des Finanzamtes
Banküberweisungen
Sozialversicherung
MeldeFix
Allgemeine Eingaben, Steuer und SV betreffend
Sonstiges
FAQ- Häufig gestellte Fragen
Lohnsoftware-Tour
Allgemeines
Neuigkeiten
Jobangebote
Inhaltsverzeichnis
Suche
Kontakt
Impressum

Lernen Sie LohnFix noch heute kennen!
GKV Zertifikat

Anzahl Kinderfreibeträge

Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist zu übernehmen

Der Kinderfreibetrag wirkt sich nur auf den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus.

Die Lohnsteuer ist  von der Anzahl der Kinderfreibeträge unbeeinflusst.   Ausnahme:   sog. 'fiktive Lohnsteuer'. Diese spielt jedoch nur bei der Veranlagung zur Einkommensteuer eine Rolle, nicht bei der laufenden Lohnsteuer.    

Hinweise:        

In Steuerklasse II ist der Kinderfreibetrag immer größer Null. 
In Steuerklasse IV ist bei einem Kind die Eintragung ‚Kinderfreibetrag = 1‘ richtig.

Anmerkung:  Das Kindergeld ist von der Anzahl der Kinderfreibeträge im Lohnsteuerabzug völlig unabhängig.


Startseite | Kontakt | Forum | Sitemap
© Seyfried Informatik KG 2011
Impressum | Kontakt