Schlüssel 1: Voller Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (Normalfall)
Schlüssel 2: 'halber' Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (nur AG oder AN)
In den folgenden zwei Fällen ist der AV-Schlüssel auf '2' einzustellen:
I.
Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Zahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung befreit. Der Arbeitgeber hat jedoch den auf ihn entfallenden Arbeitgeberanteil weiter zu entrichten (AV-Schlüssel = 2). (für eine logische Erklärung dieser Regelung setzt Seyfried Informatik einen Preis aus. Mindestens: LohnFix auf immer kostenfrei ... ).
II.
auslaufende Regelung: Nur der Arbeitnehmerbeitrag ist zu zahlen, wenn die folgenden drei Bedingungen gelten: a) bei Eintritt ist der Arbeitnehmer mind. 55 Jahre alt; b) der Arbeitnehmer war vor Eintritt arbeitslos gemeldet; c) die Einstellung erfolgte vor Ende 2007.