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Arbeitslosenversicherung: AV-Schlüssel 1 und 2

Erläuterung:

Schlüssel 1: Voller Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (Normalfall)

Schlüssel 2: 'halber' Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (nur AG oder AN)

In den folgenden zwei Fällen ist der AV-Schlüssel auf '2' einzustellen:

I.

Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Zahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung befreit. Der Arbeitgeber hat jedoch den auf ihn entfallenden Arbeitgeberanteil weiter zu entrichten (AV-Schlüssel = 2).
(für eine logische Erklärung dieser Regelung setzt Seyfried Informatik einen Preis aus. Mindestens: LohnFix auf immer kostenfrei ... ).

II.

auslaufende Regelung:
Nur der Arbeitnehmerbeitrag ist zu zahlen, wenn die folgenden drei Bedingungen gelten:
a) bei Eintritt ist der Arbeitnehmer mind. 55 Jahre alt;
b) der Arbeitnehmer war vor Eintritt arbeitslos gemeldet;
c) die Einstellung erfolgte vor Ende 2007.


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