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Be-, Abzüge vom NettolohnHierbei kann es sich um die verschiedensten Abzüge vom oder Zuzahlungen zum Nettolohn handeln. Beispiele für Abzüge sind: – Betrieblich verursachte Abzüge: Kosten privater Telefonate; – gezahlte Vorschüsse; – gepfändeter Lohn; siehe Lohnpfändung. Ebenso können hier die Bezüge zum Nettolohn eingegeben werden, die nicht Teil der Entlohnung sind, wie z.B.: – Erstattung von Reisekosten.
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