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GKV Zertifikat

Be-, Abzüge vom Nettolohn

Hierbei kann es sich um die verschiedensten Abzüge vom oder Zuzahlungen zum Nettolohn handeln.

Beispiele für Abzüge sind:

–        Betrieblich verursachte Abzüge: Kosten privater Telefonate;

–        gezahlte Vorschüsse;

–        gepfändeter Lohn; siehe Lohnpfändung.

Ebenso können hier die Bezüge zum Nettolohn eingegeben werden, die nicht Teil der Entlohnung sind, wie z.B.:

–        Erstattung von Reisekosten.

 


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