• Inhaltsverzeichnis
  • Suche
  • Impressum
  • Kontakt
  • Fragen? - Rufen Sie uns an:
    +49 2644 958988-0
Lohnfix :: LohnFix -  das Clever-Programm nicht nur für den Klein- und Mittelbetrieb
Startseite
Informationen für Interessenten
Produktdetails
Kostenloser 6-Wochen-Test
Service und Beratung
Programmwechsel
Systemvoraussetzungen
Demo-Download
Preise / Versionen
Anwenderportal
Download mit Kundenkennwort
Forum
Dokumente zur Lohnabrechnung
Online Hilfe
Einleitung
Programmbedienung
Lohnsteuerabzugsverfahren
Banküberweisungen
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen: Jahresübersichten
Personengruppen-Schlüssel
Beitragsgruppen-Schlüssel Sozialversicherung
private/ freiwillige KV und PV
Pflegeversicherung
Insolvenzgeld-Umlage
Kurzarbeit
Arbeitslosenversicherung: AV-Schlüssel 1 und 2
Krankenkasse
Krankenkasse für Landwirte (LKK)
Versorgungswerk
Zusatzversorgungskasse
Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Kranken-oder Pflegeversicherung
Entgeltfortzahlung
Umlagen U1, U2
Krankengeld
Mutterschutz
Märzklausel
Aushilfskräfte
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Gleitzone/ Niedriglohnbereich
Mini-Jobs: 90 Fragen und Antworten
Auszubildende
Riester-Rente
Berechnung der Riester-Zulagen
Betriebliche Altersversorgung
Pensionskasse oder -fonds/ Unterstützungskasse
Direktversicherung (DV)
SV-Meldungen
Kassennachweis
Datenübertragung an die Krankenkassen mit MeldeFix
MeldeFix
Allgemeine Eingaben, Steuer und SV betreffend
Sonstiges
FAQ- Häufig gestellte Fragen
Lohnsoftware-Tour
Allgemeines
Neuigkeiten
Jobangebote
Inhaltsverzeichnis
Suche
Kontakt
Impressum

Lernen Sie LohnFix noch heute kennen!
GKV Zertifikat

Beitragsgruppen-Schlüssel Sozialversicherung

Siehe auch Versorgungswerk.

KV-Schlüssel 4 und 5.

Anhand des SV-Schlüssels werden die Beiträge zur Sozialversicherung berechnet und zugeordnet.

In allen Fällen, in denen der SV-Schlüssel des Beschäftigten nicht eindeutig ist (auch betreffend die RV, AV, PV) , empfiehlt sich eine Klärung mit der Krankenkasse, die für diese Fragen als Einzugsstelle zuständig sind (die Kassen erhalten aus den Beiträgen eine pauschale Vergütung für die Beratung).

Häufige bzw. typische Kombinationen sind:

0000  = Kurzfristig Beschäftigter   / Aushilfskraft

0100  = Werkstudent

1111  = Arbeiter oder Angestellter, voll versicherungspflichtig;

0110  = privat krankenversicherter Arbeitnehmer, der Arbeitgeber zahlt Zuschuss zur privaten KV und PV an den Mitarbeiter;  

3321  =  versicherungsfreie Vollrentner   (Personengruppe 119)

6500  = Geringfügig Beschäftigter.

6100  = Geringfügig Beschäftigter in der KV, in der RV mit Zuzahlung für vollen Rentenanspruch.

9111  = Arbeitnehmer ist freiwilliges Mitglied der Krankenkasse, der Arbeitgeber hat es jedoch als Entgegenkommen gegenüber dem AN übernommen, den Beitrag abzuführen (sog. Firmenzahler); 

Statt der Schlüssel 2, 4 und 6 in der RV werden ab 1.1. 2005 allgemein die Schlüssel 1, 3 und 5 verwendet (die Unterscheidung in Angestellten- und Arbeiter-RV ist entfallen).


Startseite | Kontakt | Forum | Sitemap
© Seyfried Informatik KG 2011
Impressum | Kontakt