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Checkliste: Lohnabrechnung, ..., Zahlungen ausführenZur Erstellung der Verdienstabrechnung wie folgt vorgehen:
Für alle Mitarbeiter die Lohndaten eingeben oder 'Vormonatswerte übernehmen' auf der Karteikarte Lohn.
Sie sehen jetzt zur Prüfung eine vorläufige Abrechnung auf dem Bildschirm. Ist die Abrechnung ok, dann:
Mit dem Buchen wird a) Der Text im Kopf der Abrechnung automatisch von "vorläufige Abrechnung" auf "Verdienstabrechnung" geändert. b) die angezeigten Lohnwerte werden ins Lohnkonto übernommen.
c) Hinweis: mit dem Buchen ändert sich der Text auf dem Schalter "Abrechnung buchen" in 'Abrechnung aufheben, denn die Berichte sind noch offen'. Dieses ist keine Aufforderung! sondern nur die Möglichkeit, eine gebuchte Abrechnung aufzuheben (=zu löschen), solange die Kassennachweise bzw. vor allem die LSt-Anmeldung nicht versandt wurden (danach geht nur noch Stornieren).
4 danach "Drucken" ausführen
Die nächsten Schritte: 5 Kassennachweise unter Berichte I, Kassennachweis für den Versand mit MeldeFix speichern. Beitragsnachweis und Lohnsteueranmeldung basieren (nur) auf diesen Abrechnungen, die im Lohnkonto gebucht wurden!
6 a) mit MeldeFix die Kassennachweise versenden. b) Zahlungsliste generieren unter 'Extras', 'Zahlungen anstossen'. c) Zahlungen an die Krankenkassen gemäß Kassennachweisen durchführen.
7 die Überweisungen an die Mitarbeiter ausführen: Berichte I, Zahlungen anstoßen.
8 die Lohnsteueranmeldung übertragen unter Berichte I, Lohnsteueranmeldung.
9 Der Monat kann nun in der Abschlussübersicht von 'in Bearbeitung' auf 'abgeschlossen' gesetzt werden.
10 Evtl. SV-Meldungen die Mitarbeiter betreffend wie z.B. Abmeldungen, werden nun, d.h. nach Abschluss des Monats, mit MeldeFix versandt.
StornobuchungDie Eintragungen im Lohnkonto können storniert werden. Hierzu wählen Sie "Abrechnung stornieren". Wenn die Daten noch nicht an das FinAmt übertragen wurden, ist auch eine Aufhebung (=Löschung) der Abrechnung möglich. Dies wird über die Abschlussübersicht gesteuert (vgl. hierzu Korrekturen).
Stornierte Abrechnungen werden nicht gelöscht. Sie bleiben als Teil der Lohnbuchhaltung der vergangenen Monate erhalten. |


