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Eintritt / Austritt

Hinweis: Austrittstag ist der letzte Arbeitstag. 

Steuer- und SV-Tage

Entsprechend den Eingaben für Eintritt / Austritt werden die Steuer- und SV-Tage automatisch berechnet.  Die Steuer- und SV-Tage beeinflussen die Abzüge vom Lohn, wenn ein Teilmonat vorliegt   (Steuer: Abrechnung nach der Tagestabelle; SV: Berechnung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze).  

Hinweis:
Bei einer Unterbrechung der Lohnzahlungen infolge von Krankengeld liegt kein Austritt/Eintritt vor.

Vortragswerte

Bei einem Eintritt in die Firma während des Jahres sind gegebenenfalls die Vortragswerte einzugeben; vgl. Vortragswerte

Austritt

Nach Austritt sind die Lohnsteuerbescheinigung und eine SV-Meldung zu erstellen.

Wiedereintritt

Ein Mitarbeiter tritt nach Abmeldung im gleichen Jahr wieder ein.  Sie haben zwei Möglichkeiten:

1.

Sie reaktivieren den Mitarbeiter mit seinen Stammdaten und geben das neue Eintrittsdatum unter 'Betrieb' ein. Das Austrittsdatum setzen Sie auf ‚leer‘. In diesem Fall erscheint die neue Lohnabrechnung in der Reihe der alten Lohnabrechnungen. Die Lohnabrechnung zeigt die kumulierten Werte.

In der Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende erscheinen dann nur die Werte des letzten Beschäftigungszeitraums (da eine Bescheinigung nach erstem Austritt für diesen Zeitraum schon erstellt werden musste).

2.

Sie legen den Mitarbeiter als neuen Mitarbeiter mit Vortragswerten aus fremder Firma an. Die Werte in den Berichten werden nicht kumuliert.

Vor Eintritt nicht SV-versichert? 

(Regelung ab 1.4. 2007)

Bei diesen neu in die SV-Pflicht aufgenommenen Mitgliedern nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (z.B. Künstler oder Personen, die aus der Sozialversicherung herausgefallen waren) ist der Beitragszuschuss auf Basis des Entgelts zu gewähren.

Vor Eintritt beschäftigungslos? 

(diese Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen; sie gilt nur für 'Altfälle' weiter)

Bei Eintritt eines Arbeitnehmers ab 55 Jahren entfällt der AG-Beitrag zur AV, wenn der Beschäftigte zuvor als arbeitssuchend gemeldet war (AV-Schlüssel=2). Es ist nur in diesem Fall das Schaltfeld neben dem Eintrittsdatum zu aktivieren. Der Wegfall des AG-Anteils erfolgt dann automatisch.

Die Einstellung 'vor Eintritt' kann nach der ersten Abrechnung nicht mehr geändert werden. Der Schalter ist dann deaktiviert.
Der Schalter ‚bei Austritt‘ dient nur dem Anstossen des Meldegrundes 49 ('Abmeldung wegen Tod'). Der Schalter bleibt unberührt, wenn dies nicht vorliegt.


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