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Eintritt / AustrittHinweis: Austrittstag ist der letzte Arbeitstag. Steuer- und SV-TageEntsprechend den Eingaben für Eintritt / Austritt werden die Steuer- und SV-Tage automatisch berechnet. Die Steuer- und SV-Tage beeinflussen die Abzüge vom Lohn, wenn ein Teilmonat vorliegt (Steuer: Abrechnung nach der Tagestabelle; SV: Berechnung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze). Hinweis: VortragswerteBei einem Eintritt in die Firma während des Jahres sind gegebenenfalls die Vortragswerte einzugeben; vgl. Vortragswerte AustrittNach Austritt sind die Lohnsteuerbescheinigung und eine SV-Meldung zu erstellen. WiedereintrittEin Mitarbeiter tritt nach Abmeldung im gleichen Jahr wieder ein. Sie haben zwei Möglichkeiten:
Vor Eintritt nicht SV-versichert?(Regelung ab 1.4. 2007) Bei diesen neu in die SV-Pflicht aufgenommenen Mitgliedern nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (z.B. Künstler oder Personen, die aus der Sozialversicherung herausgefallen waren) ist der Beitragszuschuss auf Basis des Entgelts zu gewähren. Vor Eintritt beschäftigungslos?(diese Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen; sie gilt nur für 'Altfälle' weiter) Bei Eintritt eines Arbeitnehmers ab 55 Jahren entfällt der AG-Beitrag zur AV, wenn der Beschäftigte zuvor als arbeitssuchend gemeldet war (AV-Schlüssel=2). Es ist nur in diesem Fall das Schaltfeld neben dem Eintrittsdatum zu aktivieren. Der Wegfall des AG-Anteils erfolgt dann automatisch. Die Einstellung 'vor Eintritt' kann nach der ersten Abrechnung nicht mehr geändert werden. Der Schalter ist dann deaktiviert. |


