(§ 8 EStG, LStR 31, 32)
Im Steuerrecht wird von 'geldwerten Vorteilen/Sachbezüge' gesprochen, in der Sozialversicherung werden diese nur 'Sachbezüge' genannt.
Die geldwerten Vorteile unterliegen wie andere Lohnbestandteile der Steuer- und SV-Pflicht.
Beispiele für geldwerte Vorteile sind:
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Wohnungsüberlassung ohne oder zu reduzierter Miete
Sachbezüge (Freigrenze: Wert von 50 Euro/ Monat (gegenüber 2001 mit 50 DM/Monat verdoppelte Freigrenze)
sog. 'Werks-Deputate' (Freigrenze: 1224 Euro/ Jahr (bis 2001: 2400 DM/Jahr)
freies Kantinenessen oder andere Dienstleistungen
Private Nutzung von Dienstwagen (siehe folgenden Abschnitt)
Die geldwerten Vorteile werden mit der Lohnart 'geldwerter Vorteil' erfasst.