Bis Ende 1998 wurde das Kindergeld durch die Arbeitgeber ausgezahlt. Seitdem ist dies nur noch in Ausnahmefällen der Fall, z.B. bei öffentlichen Arbeitgebern.
In der Lohnabrechnung spielt das Kindergeld daher heute keine Rolle.
Es wird bei der Festsetzung der Einkommensteuer für die Prüfung durch das FA herangezogen, ob Kinderfreibeträge bei der ESt günstiger sind als das Kindergeld.