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Kindergeld

Bis Ende 1998 wurde das Kindergeld durch die Arbeitgeber ausgezahlt. Seitdem ist dies nur noch in Ausnahmefällen der Fall, z.B. bei öffentlichen Arbeitgebern.

In der Lohnabrechnung spielt das Kindergeld daher heute keine Rolle.

Es wird bei der Festsetzung der Einkommensteuer für die Prüfung durch das FA herangezogen, ob Kinderfreibeträge bei der ESt günstiger sind als das Kindergeld.

Nachrichtlich:  Das Kindergeld beträgt:

ab 2009

je Kind

Summe

 

€    

€    

erstes Kind

164 

164

zweites Kind

164 

328

drittes Kind

170 

498

viertes Kind

195 

693

 

 

 

je weiteres Kind

195 

 

 

 

 

2002 bis 2008

je Kind

Summe

 

€    

€    

erstes Kind

154 

154

zweites Kind

154 

308

drittes Kind

154 

462

viertes Kind

179 

641

fünftes Kind

179 

820

 

 

 

je weiteres Kind

179 

 

 

 

 

2000 und 2001

je Kind

Summe

 

 

 

erstes Kind

270 DM

270 DM

zweites Kind

270 DM

540 DM

drittes Kind

300 DM

840 DM

viertes Kind

350 DM

1.190 DM

fünftes Kind

350 DM

1.540 DM

 

. . . .       DM

. . . .       DM

je weiteres Kind

350 DM

. . . .       DM

 

 

 

1999

je Kind

Summe

 

 

 

erstes Kind

250 DM

250 DM

zweites Kind

250 DM

500 DM

drittes Kind

300 DM

800 DM

viertes Kind

350 DM

1.150 DM

fünftes Kind

350 DM

1.500 DM

 

. . . .       DM

. . . .       DM

je weiteres Kind

350 DM

. . . .       DM


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