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Korrekturen

§ 41c EStG, LStR 137-139

Bei Stornierung wird eine Differenzabrechnung erstellt, die im aktuellen Monat verbucht wird. Damit entfallen berichtigte Meldungen an die SV oder das Finanzamt, weil die Differenzabrechnung in den aktuellen Beitragsnachweis und die Lohnsteueranmeldung eingehen. Die Auszahlungsdifferenz wird in der aktuellen Abrechnung automatisch ausgewiesen. Bei Stornierung eines länger zurückliegenden Monats werden die dazwischen liegenden Monate 'aufgerollt', automatisch storniert und neu verbucht. Auch hier gehen die Differenzen in den aktuellen Monat ('Differenzabrechnung').

Ob Kassennachweis und LStA versandt wurden, wird vom Programm automatisch festgehalten. Der Status ist in der 'Abschlussübersicht'  wiedergegeben.

Erleichterung: Solange Kassennachweis und LSstA nicht als versandt markiert sind, kann eine (versehentlich) gebuchte Abrechnung aufgehoben (=gelöscht) werden. Damit sind keine Differenzbuchungen verbunden.

Der Status der Abrechnungen wird in der Seitenansicht durch die Farbe des Monatsschalters angezeigt (drei Zustände: verbucht=blau; verbucht aber noch nicht berichtet=hellblau; offen=hellgelb).

Hinweis: 
Legen Sie eine Testdatei an, um den Korrekturmodus zu üben.


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