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Krankenkasse

Die Krankenkasse des Beschäftigten wird mittels der Auswahlbox auf der ersten Eingabekarte gewählt.  In der Auswahlbox erscheinen nur die Kassen, die vorher über 'Basisdaten‘, 'Krankenkassen‘ aktiviert wurden.  Hinweis: Der einmal eingegebene Kurzname ist später nicht mehr zu ändern. Achten Sie daher bei der Eingabe auf eine sinnvolle Kurz-Bezeichnung.

Auch bei privat- oder freiwillig Versicherten, die ihren Beitrag selbst zahlen (KV-Schlüssel = 0), ist dennoch das Eingabefeld 'Krankenkasse' zu aktivieren, da die Kasse als Einzugsstelle für den RV- und AV-Beitrag gebraucht wird.

Welcher Satz zur Anwendung kommt (allgemein, erhöht oder erniedrigt) bestimmt sich aus der ersten Ziffer des SV-Beitragsschlüssels (1=allgemeiner    2=erhöhter   3=erniedrigter Beitrag).

Erläuterung:

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Kassenmitglieder, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähgikeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts haben (SGB V, § 241). Er gilt auch bei Altersteilzeitbeschäftigten, obwohl der Versicherte in dieser Phase kein Krankengeld erhält.

Der erhöhte Beitragssatz gilt für Beschäftigte, die diesen Anspruch nicht haben (SGB V, § 242). Aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes (Entgeltfortzahlung) kommt dieser Fall in der Praxis nur ganz beschränkt vor bei Beschäftigungen, die auf unter zehn Wochen befristet sind.

Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Kassenmitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (SGB V, § 243); Beispiel:  beschäftigte Altersrentner oder Bezieher von Vorruhestandsgeld.

Landwirtschaflt. Krankenversicherung: siehe Krankenkasse für Landwirte (LKK)

Aktualisierung der Kassensätze

Die Kassensätze werden mit der Kassenverwaltung aktualisiert (-> Schalter: 'Sätze aktualisieren'). Zuvor muss natürlich ein Download der LohnFix-Dateien erfolgt sein (hier wird die Kassensatzdatei der Krankenkassen mitgeliefert).

Änderungen an der BKN sind nicht vorzunehmen. Alle BKN-Daten sind programmintern hinterlegt.


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