Jeder Betrieb ist aus Gründen der Haftung Mitglied in der Unfallversicherung (UV), sobald Mitarbeiter beschäftigt sind (auch private Haushalte mit bezahlter Haushaltshilfe in Neben- oder Vollbeschäftigung). Die jeweilige UV und die relevante Gefahrtarifstelle(n) werden unter 'Stammdaten', 'UV' aktiviert.
Hinweis: die bisherige UV-Verwaltung kann in diesem Eingabefenster unter 'UV-Verwaltung bis Ende 2008' aufgerufen werden.
Die Gefahrtarifstelle (GTS) wird bei allen Mitarbeitern auf der Karteikarte ‚Betrieb‘ hinterlegt; bei Wechsel innerhalb eines Jahres erfolgt eine dementsprechende andere Zuordnung. GTS in einem Betrieb sind typischerweise: 'Verwaltung/Büro' oder 'Produktion'.
Mehr als drei Gefahrtarifstellen werden meist nicht benötigt (außer Zeitarbeitsfirmen, ...).
Anmerkung: Mit ‚Gefahrtarifstelle‘ (auch etwas ungenauer Gefahrenklasse genannt) ist nicht der Beitrags-Hebesatz gemeint. Dieser kann sein z.B. 5,3% oder 1,2%. Der Hebesatz kann sich von Jahr zu Jahr ändern, die Gefahrtarifstelle bleibt dagegen unverändert. Sie dient der Zuordnung in die eine oder andere Hebesatzgruppe.
Für die UV ist bis zum 11. Februar eines Jahres ein Nachweis über die Entgelte im Vorjahr zu erstellen. Diese Entgeltliste bildet die Grundlage der Beitragsberechnung der UV.
Ab 2011 soll der Bericht durch den automatischen UV-Anhang zu den SV-Meldungen ersetzt sein. Dieser UV-Datenbaustein wird seit Beginn 2009 erstellt.
Unter Berichte II kann die oben erwähnte Entgelt-Liste für die Berufsgenossenschaft aufgerufen werden.
Hinweise hierzu:
a)
Es werden die tatsächlichen Arbeitsstunden ausgewiesen, d.h. alle Abwesenheitstage, soweit auf der Karteikarte ‚Urlaub/Fehlzeiten‘ angegeben, werden bei den Arbeitsstunden nicht mitgezählt (unabhängig vom Grund der Abwesenheit). Grundlage der Arbeitsstundenberechnung ist die Angabe der Wochenstunden auf der Karteikarte ‚Betrieb‘.
b)
Arbeiter: hier können die Arbeitsstunden aus der Anzahl bei ‚Stundenlohn‘ ermittelt werden (hierzu das Häkchen auf der Karteikarte Betrieb wegklicken). Fehlzeiten spielen in diesem Fall keine Rolle, da die Berechnung aus der Zahl der abgerechneten Stunden erfolgt.
Hinweis: die Anzahl der Stunden ist nur eine statistische Größe. Für die Beitragsberechnung werden die Angaben zum Entgelt herangezogen.