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Lohnjournal(Beitragsüberwachungsverordnung, § 2 Lohnunterlagen) Der Gesetzgeber stellt in § 41 EStG und in der Beitragsüberwachungsverordnung bestimmte inhaltliche Anforderungen an die Lohnkonten. Diese haben Informationen für jeden Abrechnungszeitraum (Arbeitsentgelt und anderes) zu enthalten. Die Anforderungen werden von den LohnFix-Buchungen im elektronischen Konto und den daraus abgeleiteten verschiedenen Berichten, darunter ‚Lohnkonto‘ erfüllt. Ein Journal ist die chronologische Darstellung der Buchungen. Alle Verdienstabrechnungen werden von LohnFix bei der Buchung mit den darin enthaltenen Informationen gespeichert. Und mit diesen gespeicherten Abrechnungen liegt ein optimales, weil vollständiges Journal vor. Weitere formale Anforderungen an das Aussehen des Journals hat der Gesetzgeber ebenso wenig gestellt wie Anforderungen an die Farbe des Druckpapiers für die Berichte. Die elektronisch gespeicherten Verdienstabrechnungen selbst, die jederzeit dargestellt werden können, enthalten also alle Buchungsinformationen in chronologischer Sortierung (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite)! Darüber hinaus stehen der Lohnkonto-Bericht und die Berichte SV-Beitragsliste (für die Prüfung durch die BfA) und die Steuerliste (für die Prüfung durch den Betriebsprüfer des Finanzamtes) zur Verfügung. |


