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GKV Zertifikat

Meldung 57

Gesonderte Meldung nach § 194 Abs. 1 SGB VI

Die Rentenversicherung fordert ggfs. eine Meldung an, um vor Rentenbeginn oder für einen Versorgungsausgleich die Ansprüche berechnen zu können.

Gehen Sie wie folgt vor:

  •  Karteikarte 'Adresse'  wählen und hier bei
  • 'Rente ab/Versorgungsausgleich per Ende ... '  Jahr und Monat einstellen (diese Angabe kann auf einen vergangenen Monat eingestellt werden).

Dann wird die Meldung 57 mit dem nächsten Buchen oder 3 Monate vor Rentenbeginn erzeugt.


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