Kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres haben seit Januar 2005 einen PV-Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zu zahlen (d.h. kein Zuschlag bis einschließlich dem Alter von 22 Jahren). Die Elterneigenschaft wird unter 'Sozialversicherung' im Abschnitt 'PV' hinterlegt.
Wenn Mitarbeiter unter 23 Jahre alt sind, wird grundsätzlich kein Zuschlag berechnet. Bei Überschreiten dieser Altersgrenze und der Eigenschaft 'ohne Kind' kommt der Aufschlag zur Ausführung.