Für Lexware Lohnsoftware existiert bereits eine Lohndaten-Import-Schnittstelle, über die Ihre vorhandenen Lexware-Lohn-Daten eingelesen werden können.
Für alle anderen Lohn-Software-Produkte können die Lohndaten ebenfalls eingelesen werden, wenn diese Fremd-Software über eine vorgeschriebene Finanzamt-Export-Schnittstelle wie auch unsere Lohnsoftware nach den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ - Digitale Betriebsprüfung § 147 Abgabenordnung AO - besitzt. Die Lohn-Daten werden einfach aus Ihrer Lohn-Software nach dem Gesetz der GDPdU exportiert und dann in unser Lohnprogramm über eine vorhandene Import-Schnittstelle eingelesen.