Diese wird mit dem Buchen des Monats Januar automatisch erstellt. Ein manuelles Anstoßen vor dem Buchen des Monats Januar ist nicht erforderlich und nicht möglich. Ist der Mitarbeiter per 31. 12. ausgeschieden, entfällt die Jahresmeldung, da das Meldebrutto schon in der Abmeldung per Ende Dezember enthalten ist.
Die Frist für die Jahresmeldung ist mit der ersten Abrechnung des neuen Jahres, spätestens jedoch bis zum. 15. April.