• Inhaltsverzeichnis
  • Suche
  • Impressum
  • Kontakt
  • Fragen? - Rufen Sie uns an:
    +49 2644 958988-0
Lohnfix :: LohnFix -  das Clever-Programm nicht nur für den Klein- und Mittelbetrieb
Startseite
Informationen für Interessenten
Produktdetails
Kostenloser 6-Wochen-Test
Service und Beratung
Programmwechsel
Systemvoraussetzungen
Demo-Download
Preise / Versionen
Anwenderportal
Download mit Kundenkennwort
Forum
Dokumente zur Lohnabrechnung
Online Hilfe
Einleitung
Programmbedienung
Lohnsteuerabzugsverfahren
Banküberweisungen
Sozialversicherung
Beitragsbemessungsgrenzen: Jahresübersichten
Personengruppen-Schlüssel
Beitragsgruppen-Schlüssel Sozialversicherung
private/ freiwillige KV und PV
Pflegeversicherung
Insolvenzgeld-Umlage
Kurzarbeit
Arbeitslosenversicherung: AV-Schlüssel 1 und 2
Krankenkasse
Krankenkasse für Landwirte (LKK)
Versorgungswerk
Zusatzversorgungskasse
Arbeitgeber-Zuschuss zur privaten Kranken-oder Pflegeversicherung
Entgeltfortzahlung
Umlagen U1, U2
Krankengeld
Mutterschutz
Märzklausel
Aushilfskräfte
Geringfügig entlohnte Beschäftigung
Gleitzone/ Niedriglohnbereich
Mini-Jobs: 90 Fragen und Antworten
Auszubildende
Riester-Rente
Berechnung der Riester-Zulagen
Betriebliche Altersversorgung
Pensionskasse oder -fonds/ Unterstützungskasse
Direktversicherung (DV)
SV-Meldungen
Überblick
Erläuterung der Datenfelder
Sofortmeldung 20
SV-Meldung 30, Abmeldung
SV-Meldung 50, Jahresmeldung
SV-Meldung 51, Unterbrechungsmeldung
Meldung 57
Kassennachweis
Datenübertragung an die Krankenkassen mit MeldeFix
MeldeFix
Allgemeine Eingaben, Steuer und SV betreffend
Sonstiges
FAQ- Häufig gestellte Fragen
Lohnsoftware-Tour
Allgemeines
Neuigkeiten
Jobangebote
Inhaltsverzeichnis
Suche
Kontakt
Impressum

Lernen Sie LohnFix noch heute kennen!
GKV Zertifikat

SV-Meldung 51, Unterbrechungsmeldung

Unterbrechungsmeldung

Die wichtigsten Unterbrechungszeiten sind:
o        Bezug von Krankengeld,
o        Mutterschutz,
o        unbezahlter Urlaub.

An die Krankenkasse ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Dies jedoch nur, wenn ein 'voller Kalendermonat' unterbrochen ist (und in diesem Monat eine evtl. freiwillige Zahlung 50 Euro nicht überschreitet; Mutterschutzgeld ist keine freiwillige Leistung).

Voller Kalendermonat heißt nicht '30 Tage', sondern: alle Tage vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats sind unterbrochen. Zur Erläuterung zwei Fallbeispiele:

Beispiel 1: Beginn Krankengeldbezug am 15. Februar, Rückkehr in die Firma: 23. März = keine Unterbrechungsmeldung, obwohl länger als 30 Tage unterbrochen, jedoch liegt  kein voller Kalendermonat der Unterbrechung vor.

Beispiel 2: Beginn Krankengeldbezug am 15. Februar, Rückkehr in die Firma: 1. April = der volle Monat März ist mit Krankengeld belegt, eine Unterbrechungsmeldung wird automatisch mit dem Buchen des Monats März erzeugt (nicht vorher).

Hinweis:
Eine Anmeldung nach einer Unterbrechung und Wiederaufnahme der Arbeit erfolgt nicht (auch wenn es logisch und systematisch passend wäre, aber danach ist im SV-Meldewesen nicht zu fragen).

Hinweis zur Eingabe:
Die Fehlzeiten werden im Kalender 'Urlaub/Fehlzeit' eingetragen, Wochenende und Feiertage sind ebenfalls als Fehlzeit zu markieren. Mit dem Schalter 'Zeitraum' kann der erste und der letzte Tag markiert werden.

Durch anschließendes Buchen der Abrechnung für diesen Monat wird die Meldung erzeugt, wenn die oben genannten zeitlichen Bedingungen erfüllt sind.


Startseite | Kontakt | Forum | Sitemap
© Seyfried Informatik KG 2011
Impressum | Kontakt