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SV-Meldung 51, UnterbrechungsmeldungUnterbrechungsmeldungDie wichtigsten Unterbrechungszeiten sind: An die Krankenkasse ist eine Unterbrechungsmeldung abzugeben. Dies jedoch nur, wenn ein 'voller Kalendermonat' unterbrochen ist (und in diesem Monat eine evtl. freiwillige Zahlung 50 Euro nicht überschreitet; Mutterschutzgeld ist keine freiwillige Leistung). Voller Kalendermonat heißt nicht '30 Tage', sondern: alle Tage vom ersten bis zum letzten Tag eines Monats sind unterbrochen. Zur Erläuterung zwei Fallbeispiele: Beispiel 1: Beginn Krankengeldbezug am 15. Februar, Rückkehr in die Firma: 23. März = keine Unterbrechungsmeldung, obwohl länger als 30 Tage unterbrochen, jedoch liegt kein voller Kalendermonat der Unterbrechung vor. Beispiel 2: Beginn Krankengeldbezug am 15. Februar, Rückkehr in die Firma: 1. April = der volle Monat März ist mit Krankengeld belegt, eine Unterbrechungsmeldung wird automatisch mit dem Buchen des Monats März erzeugt (nicht vorher). Hinweis: Hinweis zur Eingabe: Durch anschließendes Buchen der Abrechnung für diesen Monat wird die Meldung erzeugt, wenn die oben genannten zeitlichen Bedingungen erfüllt sind. |


