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GKV Zertifikat

Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Auf Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit können Zuschläge gezahlt werden, die steuer- und SV-frei sind. Diese Zuschläge können sein (in Prozent des Grundlohns/Stunde):

bis 25% bei Nachtarbeit 1: von 20.00  bis 6 Uhr

bis 40% bei Nachtarbeit 2:  von 0 Uhr bis 4 Uhr, wenn die Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen wurde

bis 50% an Sonntagen: von 0 bis 24 Uhr des betreffenden Tages und von 0 bis 4 Uhr des darauffolgenden Tages

bis 125% an Feiertagen von 0 bis 24 Uhr des betreffenden Tages und von 0 bis 4 Uhr des darauffolgenden Tages

bis 150% am 24./25./26. Dezember und am 1. Mai.

Die Abgabenfreiheit ist begrenzt auf den Teil des Grundlohns bis 50 Euro/Stunde im Falle der Steuer und auf 25 Euro pro Stunde im Fall der SV-Freiheit.

Programm:

Die Zuschläge sind als Lohnarten hinterlegt.

Mit der Eingabe des Gleichheitszeichen (=) im Kommentarfeld kann die Berechnung des Zuschlags aus einer Basiszeile (Basislohn oder Monatslohn) festgelegt werden.

Der vorgeschlagene (Höchst-)Wert des prozentualen Aufschlags kann mit einem niedrigeren Wert überschrieben werden.

Anmerkung:
das Entgelt, das an die  Berufsgenossenschaft gemeldet wird, ist incl. der Zuschläge zu berechnen (was  vom Programm so vorgenommen wird).


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