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Steuerklassen(§38b EStG) und Hinweise zur Wahl der Steuerklasse Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist zu übernehmen
Anmerkungen:Zu den Kategorien ‚keine Steuerklasse‘ und ‚pauschal‘ vgl.: besondere Lohnsteuer-Bescheinigung Aushilfskräfte (=kurzfristig Beschäftigte) zu Steuerklasse III: Beide Ehegatten müssen im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben. Heirat: Der Wechsel in die Steuerklasse III erfolgt im Laufe des Jahres, bei der Berechnung der endgültigen Steuer gemäß Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt wird jedoch der Splittingvorteil für das gesamte Jahr berechnet, auch wenn die Heirat im Dezember erfolgte. zu Steuerklasse IV: Die Lohnsteuer in Steuerklassen I und IV ist identisch. Verheiratete zahlen in StKl IV wie Ledige Lohnsteuer. Dies ist günstiger als die Kombination III / V, wenn die Einkommen nicht weit auseinanderliegen. Eine genaue Antwort auf die Frage nach der günstigeren Kombination kann mit dem Programm 'Steuerklassenwahl’ gegeben werden. Bitte beachten: Der Vorteil aus der Wahl der günstigeren Kombination besteht in der Regel darin, über die errechnete Ersparnis direkt verfügen zu können. Bei der endgültigen Steuerfestsetzung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer spielt die Wahl der Steuerklassen keine Rolle mehr. Ehepaare werden hier in der Regel die Zusammenveranlagung wählen, die nach der Splittingtabelle erfolgt. |


