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GKV Zertifikat

Steuerklassen

(§38b EStG)

und Hinweise zur Wahl der Steuerklasse

Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte ist zu übernehmen

 

Steuer-

Anwendung für:

Klasse:

 

 

 

keine

Arbeitnehmer mit Wohnsitz im Ausland, deren Arbeitslohn gemäß Doppelbesteuerungsabkommen steuerfrei ist

 

 

I

Ledige, geschiedene Arbeitnehmer (auch: verwitwet oder dauerhaft getrennt lebend); gilt für Verheiratete nur, wenn sie nicht in StKl III oder IV sind.

 

 

II

Wie StKl I, aber mit mindestens einem Kind im Haushalt.

 

 

III

Arbeitnehmer ist verheiratet; der Ehegatte arbeitet nicht oder ist auf Wunsch beider Partner in StKl V.

 

 

IV

Verheiratete, beide Partner beziehen Arbeitslohn ('Doppelverdiener') und ziehen die StKl-Kombination III/V nicht vor.

 

 

V

Verheiratete Arbeitnehmer; der Ehegatte ist in StKl III.

 

 

VI

Gilt bei mehreren Arbeitsverhältnissen ab der zweiten Lohnsteuerkarte.

 

 

Pauschal

Aushilfskräfte oder geringfügig Beschäftigte, die pauschal versteuert werden.

 

Anmerkungen:

Zu den Kategorien ‚keine Steuerklasse‘ und ‚pauschal‘ vgl.:

       besondere Lohnsteuer-Bescheinigung

       Geringfügige Beschäftigungen

       Aushilfskräfte (=kurzfristig Beschäftigte)

zu Steuerklasse III:  

Beide Ehegatten müssen im Inland wohnen und nicht dauernd getrennt leben.

Heirat: Der Wechsel in die Steuerklasse III erfolgt im Laufe des Jahres, bei der Berechnung der endgültigen Steuer gemäß Einkommensteuererklärung durch das Finanzamt wird jedoch der Splittingvorteil für das gesamte Jahr berechnet, auch wenn die Heirat im Dezember erfolgte.

zu Steuerklasse IV: 

Die Lohnsteuer in Steuerklassen I und IV ist identisch. Verheiratete zahlen in StKl IV wie Ledige Lohnsteuer.   Dies ist günstiger als die Kombination III / V, wenn die Einkommen nicht weit auseinanderliegen.  

Eine genaue Antwort auf die Frage nach der günstigeren Kombination kann mit dem Programm

'Steuerklassenwahl’

gegeben werden. 

Bitte beachten: Der Vorteil aus der Wahl der günstigeren Kombination besteht in der Regel darin, über die errechnete Ersparnis direkt verfügen zu können. Bei der endgültigen Steuerfestsetzung im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer spielt die Wahl der Steuerklassen keine Rolle mehr. Ehepaare werden hier in der Regel die Zusammenveranlagung wählen, die nach der Splittingtabelle erfolgt.


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