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Übertragung der Lohnsteuer-Bescheinigung an das Finanzamt (Elster-Verfahren mit Telemodul 2)zum Inhalt der Lohnsteuer-Bescheinigung allgemeine Informationen finden Sie auch unter www.elsterlohn.de Allgemeine Informationen bei Problemen mit dem Datensenden oder Protokollabholen finden Sie auch unter der nachfolgenden Elsterseite: Betriebshinweise. Ihre Fragen an den LohnFix-Support finden Sie evtl. schon hier beantwortet. AblaufSie folgen der Reihenfolge der Schalter unter Berichte II und achten auf die Bemerkungen in der Protokollbox. Wir haben versucht, den Ablauf selbsterklärend zu gestalten. 1. Datensätze generieren, anzeigen und versenden 1.1 Generieren Sie wählen die Person(en) aus und erstellen den Datensatz. Ob Sie die LSt-Bescheinigung für jeden Arbeitnehmer einzeln erzeugen, diese zu Gruppen zusammenfassen oder alle in einer einzigen Gruppe melden, spielt für die Übertragung keine Rolle. Unser Programm fasst die ausgewählten Arbeitnehmer nach Bundesländern zusammen (= Empfänger der Elster-Datensätze). Das Bundesland des Arbeitnehmers ergibt sich aus der PLZ seines aktuellen Wohnsitzes. Geringfügig Beschäftigte erhalten keine LSt-Bescheinigung, wenn sie pauschal versteuert werden. In diesem Fall bleiben sie automatisch unberücksichtigt. Sie brauchen also nicht nach dem Befehl ‚alle Personen‘ das Häkchen bei den geringfügig Beschäftigten entfernen. Fehler im Datensatz bei einem AN bewirken die Zurückweisung aller Datensätze dieser Sendung. Unser Fix-Programm versucht daher in diesem ersten Schritt Unstimmigkeiten festzustellen, die sonst zur Verwerfung des Datensatzes führen würden und zeigt diese im Protokoll an (Fehler in PLZ, AGS Nummer, Geburtsdatum). Plausible Daten werden in den Übertragungs-Datensatz eingestellt. Hinweis: AGS-Nr. steht für 'allgemeine Gemeinde-Schlüssel-Nummer' und findet sich auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers. Sie wird in LohnFix unter 'Adresse' eingegeben. Hinweis zum Fall des Wiedereintritts: In die LStBescheinigung am Jahresende wird nur der letzte Zeitraum aufgenommen, denn beim vorherigen Austritt war für diesen Zeitraum schon eine LStBescheinigung zu erstellen und zu übertragen. 1.2 Bescheinigungen anzeigen die Daten können zur optischen Kontrolle am Bildschirm angezeigt werden ‚Vorläufige Formulare‘. 1.3 Versenden Im nächsten Schritt aktivieren Sie die Übertragung der LSt-Bescheinigung:
Bei jeder Übertragung wird ein Transferticket gebildet, das nach Abholen des Protokolls auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgedruckt wird. 2. Protokoll abholen Die inhaltliche Prüfung der Daten auf Elsterseite braucht einige Zeit (bis zu 24 Stdn). Das Protokoll holen Sie ab mit dem Menüpunkt: ‚Übertragungsprotokoll abholen‘. Bei Rückmeldung ‚Protokoll liegt nicht vor, bitte später nochmal versuchen‘ wurde die LSt-Bescheinigung vom Elsterserver noch nicht bearbeitet. Zeigt das empfangene Protokoll Fehler an, sind die Daten zu überprüfen und die Bescheinigungen erneut zu erstellen. 3. LSt-Bescheinigung drucken / Protokolle verwalten Wurde der Empfang der Daten als ok bestätigt kann die Lohnsteuerbescheinigung ausgedruckt und dem Arbeitnehmer mit eTin und Transferticket-Nr. ausgehändigt werden. Korrekturen Der Elsterrechner nimmt die jeweils letzte Übertragung als gültig an. Dies ist ein einfaches Korrekturverfahren. Eine neue elektronische Meldung zu einer eTin ersetzt die vorherige Meldung. Fazit Der Datenumfang der Bescheinigung geht über die frühere Lohnsteuerkarte hinaus. Übermittelt werden: Anschrift und Ansprechpartner eines evtl. beauftragten Buchführungsbüros, verwendete Software, betriebliches Ordnungsmerkmal des Arbeitnehmers. Was ist der Sinn? Drei Punkte sind zu nennen: eTins: Seid Ihr auch alle da?
eTins: Wo haltet Ihr Euch auf?
eTins: Wieviel Euros habt Ihr noch?
. . . Panik auf der BMF-Titanic? |


