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Zulagen, steuerpflichtige ZusatzbezügeZusatzbezüge werden in der Lohnabrechnung getrennt erfasst, sind steuerlich und in der SV jedoch wie normaler Lohn zu behandeln. Beispiele sind:
Hierbei wird angenommen, dass diese Zahlungen regelmäßig wiederkehren, wenn auch in der Höhe unterschiedlich. Ansonsten wäre der Bezug als einmaliger Bezug einzuordnen. Prozentuale Zuschläge können als Formel eingegeben werden! |


