Jahresmeldung

Diese wird mit dem Buchen des Monats Januar im Folgejahr automatisch erstellt. Ein manuelles Anstoßen vor dem Buchen des Monats Januar ist nicht erforderlich.*

 
°)  Das Anstossen der 50er Meldung ohne Buchung im Folgejahr ist möglich – etwa für den Fall eines Programmwechsels – unter dem Schalter ‚Melden‘ auf der Karteikarte  ‚Betrieb‘.

 

Die Jahresmeldung entfällt, wenn

1. der Mitarbeiter per 31. 12. ausgeschieden ist, da das Meldebrutto schon in der Abmeldung per Ende Dezember enthalten ist.

2. wenn zuvor eine Unterbrechungsmeldung abgegeben wurde und die Unterbrechung über den Jahreswechsel hinweg anhält. Die Unterbrechungsmeldung kann wie eine zeitweise Abmeldung verstanden werden.

3. wenn mit dem Jahreswechsel ein Wechsel der Krankenkasse oder der Personengruppe vorliegt. In diesem Fall wird automatisch mit der Buchung Januar eine Abmeldung zum 31.12. (mit Meldegrund 31) und eine Anmeldung zum 1.1. (Meldegrund 11) erzeugt.

 

Die Frist für die Jahresmeldung ist mit der ersten Abrechnung des neuen Jahres, spätestens jedoch bis zum 15. April des neuen Jahres.

 

Frage: Ich habe festgestellt, dass Versand der Jahresmeldung nur möglich ist, wenn ich den Januarlohn erstelle und den Januar auf abgeschlossen setze. Besteht die Möglichkeit, die Meldung auch zu versenden, bevor der Januar abgeschlossen ist?
 
Antwort: Solange ein Monat ‚in Bearbeitung‘ ist, kann die Abrechnung aufgehoben und gänzlich verändert werden. Da sich dadurch auch die Meldungen verändern könnten, ist der Versand von Jahresmeldung oder Abmeldungen in MeldeFix solange deaktiviert, solange der Monat nicht abgeschlossen ist.