• Inhaltsverzeichnis
  • Suche
  • Impressum
  • Kontakt
  • Fragen? - Rufen Sie uns an:
    +49 2644 958988-0
Lohnfix :: LohnFix -  das Clever-Programm nicht nur für den Klein- und Mittelbetrieb
Startseite
Informationen für Interessenten
Produktdetails
Kostenloser 6-Wochen-Test
Service und Beratung
Programmwechsel
Systemvoraussetzungen
Demo-Download
Preise / Versionen
Anwenderportal
Download mit Kundenkennwort
Forum
Dokumente zur Lohnabrechnung
Online Hilfe
Einleitung
Programmbedienung
Lohnsteuerabzugsverfahren
Banküberweisungen
Sozialversicherung
MeldeFix
Allgemeine Eingaben, Steuer und SV betreffend
Sonstiges
Was ist neu in dieser Version?
Änderungen 2009
Steuertarif 2009
Buchungsliste
freiw.ökolog. Jahr
Kammerbeiträge
Kindergeld
Liste für die Berufsgenossenschaft
Lohnpfändung
Plausi-Test
Tabellen
Urlaubsplaner
Urlaubsgesetz
Urlaubsregelung Feuertag
FAQ- Häufig gestellte Fragen
Lohnsoftware-Tour
Allgemeines
Neuigkeiten
Jobangebote
Inhaltsverzeichnis
Suche
Kontakt
Impressum

Lernen Sie LohnFix noch heute kennen!
GKV Zertifikat

freiw.ökologisches/soziales Jahr

Das freiwillige ökologische Jahr kann zwischen dem 16. und 27. Lebensjahr geleistet werden. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer zwölf Monate. Den Teilnehmern dürfen nur Unterkunft, Verpflegung, Arbeitskleidung und ein angemessenes Taschengeld (bis 6 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2004 = 309 € West /261 € Ost monatlich) gewährt sowie Aufwendungen für Beiträge zum Zwecke der Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt werden (§ 1 Nr. 4 FÖJG). Werden Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht gestellt, dürfen jeweils Geldersatzleistungen gewährt werden.

Die Teilnehmer am freiwilligen ökologischen Jahr sind Arbeitnehmer. Die ihnen gewährten Bezüge als Arbeitslohn zu versteuern, und zwar unabhängig davon, ob sie ihnen als Barlohn (Taschengeld) oder als Sachbezug (Verpflegung, Unterkunft) gewährt werden. Die Beiträge zu den drei SV-Trägern Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung werden nach der Summe des Taschengelds und dem ungekürzten Sachbezugswert bemessen. Diese Beiträge (AN+AG-Anteil) trägt nur der Arbeitgeber.Dies gilt auch für die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, wenn sich das ökologische Jahr nicht unmittelbar an eine versicherungspflichtige Beschäftigung anschließt. Ansonsten sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung nach § 344 Abs. 2 SGB III in Höhe der monatlichen Bezugsgröße (2004 = 2 415 € West/2 030 € Ost) zu berechnen, wenn unmittelbar vorher ein Versicherungspflichtverhältnis bestanden hat.

Für die Gestellung der Arbeitskleidung kommt ggf. die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 31 EStG in Betracht.

Die Versicherungsfreiheit bei geringfügiger Beschäftigung gilt nicht für Teilnehmer am freiwilligen ökologischen Jahr.

Einstellungen in LohnFix:

Personengruppe:                101

Tätigkeitsschlüssel:                1111

Geringfügig, Gleitzone:        freiw. Ökol./sozial. Jahr


Startseite | Kontakt | Forum | Sitemap
© Seyfried Informatik KG 2011
Impressum | Kontakt