Hierbei kann es sich um die verschiedensten Abzüge vom oder Zuzahlungen zum Nettolohn handeln.

Beispiele für Abzüge sind:

 

–        Betrieblich verursachte Abzüge: Kosten privater Telefonate;

 
–        gezahlte Vorschüsse; hierzu in der Kommentarspalte das Wort Vorschuss aufnehmen. Dann wird unter ‚Zahlungen anstoßen‘ dieser Betrag schon erkannt, bevor die Abrechnung gebucht wurde (Buchen der Abrechnung sollte für einen Vorschuss nicht erforderlich sein).

 
–        gepfändeter Lohn; siehe Lohnpfändung.

 

Ebenso können hier die Bezüge zum Nettolohn eingegeben werden, die nicht Teil der Entlohnung sind, z.B.:

–        Erstattung von Reisekosten.

Empfehlung: Reisekosten nicht über die Lohnabrechnung zu erstatten, sondern eine getrennte Überweisung vorzunehmen. Die Verbuchung in der Fibu wird dadurch einfacher.