Steuer- und SV-Tage

Entsprechend den Eingaben für Eintritt / Austritt werden die Steuer- und SV-Tage automatisch berechnet.  Die Steuer- und SV-Tage beeinflussen die Abzüge vom Lohn, wenn ein Teilmonat vorliegt   (Steuer: Abrechnung nach der Tagestabelle; SV: Berechnung der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze).  

 

Hinweise:

1. Bei einer Unterbrechung der Lohnzahlungen infolge von Krankengeld liegt kein Austritt/Eintritt vor.
2. Krank bei Eintritt  (ein seltener Fall) Wenn die Fehlzeit Krankheit oder Krankengeld am bzw. ab dem Tag des Eintritts hinterlegt ist, werden keine SV-Tage für diese Tage gebildet und der SV-rechtliche Eintrittstermin beginnt erst nach Ende der Krankheit. Entsprechend ist das Beginndatum auf der SV-Anmeldung.

 

Vortragswerte

Bei einem Eintritt in die Firma während des Jahres sind gegebenenfalls die Vortragswerte einzugeben; vgl. Vortragswerte.

Austritt

Hinweis: Austrittstag ist der letzte Arbeitstag.

Nach Austritt sind die Lohnsteuerbescheinigung und eine SV-Meldung zu erstellen.

 

Zahlung nach Austritt

Wenn es nach einem Austritt zu einer weiteren Zahlung kommt, kann diese unter dem Karteireiter ‚Lohn‘ aktiviert werden:

Der Schalter ist nur sichtbar in den Monaten nach einem Austritt.

Nach Klicken des Schalters können die Lohnarten ‚Abfindung‘, ‚Einmalbezug‘ und ‚Bezug-‚ oder ‚Abzug vom Nettolohn‘ sowie ‚Textzeile‘ mit Werten gefüllt werden. Die Eingaben fließen in eine entsprechende Sonderabrechnung ein. Hierbei ist ggfs. die Steuerklasse VI anzuwenden.

Wiedereintritt

Ein Mitarbeiter tritt nach Austritt und Abmeldung zu einem beliebigen Zeitpunkt wieder ein.  Sie haben zwei Möglichkeiten:

1.Die empfohlene Lösung. Sie reaktivieren den Mitarbeiter mit seinen Stammdaten und geben das neue Eintrittsdatum unter ‚Betrieb‘ ein. Das Austrittsdatum setzen Sie auf ‚leer‘. In diesem Fall erscheint die neue Lohnabrechnung in der Reihe der alten Lohnabrechnungen. Die Lohnabrechnung zeigt in den kumulierten Werten auch die des vorherigen Zeitraums, wenn Wiedereintritt im gleichen Jahr.
In der Lohnsteuerbescheinigung am Jahresende erscheinen zunächst nur die Werte des letzten Beschäftigungszeitraums, da eine Bescheinigung nach erstem Austritt für diesen Zeitraum schon erstellt werden musste. Eine Bescheinigung für den gesamten Zeitraum ist aber auch möglich, vgl. Lohnsteuerbescheinigung.
2.Sie können den Mitarbeiter auch als neuen Mitarbeiter anlegen, evtl. mit Vortragswerten ‚aus fremder Firma‘. Die Werte in den Berichten werden nicht kumuliert.

 

Vor Eintritt nicht SV-versichert?
(Regelung ab 1.4. 2007)

Bei diesen neu in die SV-Pflicht aufgenommenen Mitgliedern nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V (z.B. Künstler oder Personen, die aus der Sozialversicherung herausgefallen waren) ist der Beitragszuschuss auf Basis des Entgelts zu gewähren.

Vor Eintritt beschäftigungslos?
(diese Regelung ist Ende 2007 ausgelaufen; sie gilt nur für ‚Altfälle‘ weiter)

Bei Eintritt eines Arbeitnehmers ab 55 Jahren entfällt der AG-Beitrag zur AV, wenn der Beschäftigte zuvor als arbeitssuchend gemeldet war (AV-Schlüssel=2). Es ist nur in diesem Fall das Schaltfeld neben dem Eintrittsdatum zu aktivieren. Der Wegfall des AG-Anteils erfolgt dann automatisch.

Die Einstellung ‚vor Eintritt‘ kann nach der ersten Abrechnung nicht mehr geändert werden. Der Schalter ist dann deaktiviert.

 
Der Schalter ‚bei Austritt‘ dient nur dem Anstossen des Meldegrundes 49 (‚Abmeldung wegen Tod‘). Der Schalter bleibt unberührt, wenn dies nicht vorliegt.