Hier werden die Firmenstammdaten der Firmen erfasst. Die Anzahl der möglichen Firmen/ Mandanten ist nicht begrenzt).  Unter Firmenzuordnung werden die Lohndaten mit einer der eingegebenen Firmen verknüpft.

 

Bei den Firmendaten wird auch das Bundesland der Betriebsstätte eingegeben..

Diese Angabe wirkt sich automatisch aus auf:

1)die Kirchensteuer, die je nach Bundesland  8% oder 9% beträgt, die pauschale KiSt und ihre Aufteilung auf ‚ev‘ bzw. ‚rk‘.
2)die Beitragsbemessungsgrenzen in der RV und AV (unterschiedlich für alte / neue Bundesländer);
3)in Beitrag zur Pflegeversicherung in Sachsen (hier unterschiedliche Sätze für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
4)den Kammerbeitrag in Bremen und dem Saarland.

Die Steuernummer ist einzugeben wie Sie diese vom Finanzamt erhalten (=Steuernummer auf Bescheiden). Die Anzahl der Stellen geht aus nachfolgender Darstellung hervor (4. Spalte).