(LStR 31)
vgl. auch Fahrgeld

 

Wird einem Arbeitnehmer ein Firmenwagen zur privaten Nutzung unentgeltlich überlassen, so erhält der Arbeitnehmer einen steuerpflichtigen geldwerten Vorteil.  Evtl. Zahlungen des Arbeitnehmers für die Nutzung an den Arbeitgeber werden von dem Vorteil abgezogen.

Geldwerter Vorteil

Der geldwerte Vorteil setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

a) monatlich 1% des Brutto-Listenpreises zum Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich des Zubehörs (außer Autotelefon). Die Mehrwertsteuer ist im Brutto-Listenpreis enthalten. Der Listenpreis gilt auch dann, wenn der Wagen gebraucht gekauft oder Vorsteuerabzug geltend gemacht wurde. Der Wert wird auf volle 100 DM abgerundet.

 

b) für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wird jeder Entfernungskilometer mit 0,03% des in (a) errechneten Fahrzeugpreises bewertet (siehe hierzu auch die Frage am Ende dieses Textes).

 

Die Summe aus a) und b) ergibt den gesamten geldwerten Vorteil.

 

Pauschalbesteuerung

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer pauschal mit 15% übernehmen, soweit Werbungskosten beim Arbeitnehmer vorliegen.  Diese errechnen sich aus der Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent je Entfernungskilometer (bis Ende 2003 galten 36 Cent bis 10 Km und 40 Cent für die weiteren Kilometer). Dabei wird in der Regel von 180 Arbeitstagen im Jahr oder  15 Arbeitstagen im Monat ausgegangen. Eine abweichende Anzahl Arbeitstage kann im Programm eingestellt werden.

 

Programmablauf

Die beschriebene Firmenwagenregelung kann in der LohnFix-Schnellauskunft und der LohnFix-Lohnbuchhaltung aktiviert werden.


 

Frage: Führt eine Änderung der Anzahl der Fahrten/Jahr zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu einer Änderung des geldwerten Vorteils?

Antwort: Nein! Lt. Gesetz und Rechtsprechung ist nicht die tatsächliche Zahl der Fahrten für die Höhe des Vorteils entscheidend, die Möglichkeit, die Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Firmenwagen zurück zu legen, genügt, um den gesamten geldwerten Vorteil nach  der oben in a) und b) beschriebenen Regelung zu bestimmen. Lediglich die Aufteilung des Vorteils auf AN und AG wird von der Anzahl der Fahrten/Jahr beeinflusst.