Zur Eingabe des Lohns stehen in LohnFix zwanzig Eingabefelder zur Verfügung. Diese können mit Werten aus den nachfolgend dargestellten Lohnarten gefüllt werden.

Hinweis: Die Zahlungen können mit einem Kommentar versehen werden. Dadurch erübrigt sich in der Regel die Aufsplittung in mehrere Dutzend Lohnarten. Für die Lohnabrechnung entscheidend ist die richtige Zuordnung für die Zwecke der Steuer und Sozialversicherung. Die angebotenen Lohnarten sind hierfür ausreichend.

 

Erläuterung der Lohnarten

Gehalt, Stundenlohn und Zulagen:  die drei häufigsten Lohnarten; zu versteuern gemäß Steuerklasse; Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem SV-Beitragsschlüssel (siehe: Zulagen).

Hinweis: Für geringfügig Beschäftigte kann ebenfalls die Lohnart ‚Gehalt‘, ‚Stundenlohn‘ etc. gewählt werden, wenn die Steuerklasse ‚keine‘ und der Schalter ‚Geringfügig beschäftigt: ja‘ aktiviert ist.

Ebenso kann für Aushilfskräfte diese Lohnart gewählt werden, wenn als Steuerklasse ‚pauschal 25%‘ aktiviert ist.

SFN-Zuschläge -> siehe Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit

Prozentuale Zuschläge können im Kommentarfeld als Formel eingegeben werden.

Geldwerte Vorteile:  ebenfalls normal zu versteuern, jedoch erfolgt die ‚Zahlung‘ in Form von Sachleistungen. Geldwerte Vorteile

Einmalzahlungen -> siehe Einmalige Bezüge

vwL Zuschuss:Zuschuss des Arbeitgebers zu vermögenswirksamen Leistungen .

vwL Überweisung:  der im Rahmen des vermögenswirksamen Vertrages abzuführende Gesamtbeitrag =  Zuschuss des Arbeitgebers + Sparleistung des Arbeitnehmers.

steuerfreier Bezug -> siehe Steuerfreie Einnahmen

Be-, Abzug vom Nettolohn-> siehe Be-, Abzüge vom Nettolohn

Zuschuss private KV oder PV-> siehe Arbeitgeberzuschuss zur priv. KV/PV

pauschal zu versteuernder Bezug 20%: -> (siehe Pauschalsteuer).

Hinweis: ist als Steuerklasse ‚pauschal‘ gewählt, so werden automatisch auch die übrigen Standardlohnarten wie Gehalt, Stundenlohn, Zulagen pauschal versteuert mit dem gewählten Pauschsatz.  

pauschal zu versteuern 25% -> (siehe Pauschalsteuer), dies betrifft die folgenden Einkünfte: Mahlzeiten, Betriebsveranstaltungen, Erholungsbeihilfen; Aushilfskräfte. Diese Einkünfte sind SV-frei.

Fahrgeld für die Fahrt mit dem privaten Fahrzeug ist der Pauschsatz 15%. Fahrgeld

Steuerfreies Fahrgeld:  dieses wird in dieser eigenen Lohnart erfasst statt bei den ‚steuerfreien Bezügen‘, da der Betrag auf der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen ist.

Die Lohnarten ‚steuerfreier Pensionszuschuss‘ (-> siehe Pensionskasse), ‚steuerfreie Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit‘ und ‚steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung‘ können getrennt erfasst werden, so dass diese auf der Lohnsteuerbescheinigung getrennt ausgewiesen werden (vgl. Reisekosten).

Mutterschutzgeld -> siehe Mutterschutz

Kurzarbeitergeld/WAG und fiktives Entgelt bei Kurzarbeit/WAG -> siehe Kurzarbeit/WAG

Zusatzversorgungskasse -> siehe Zusatzversorgungskasse