Zusatzbezüge werden in der Lohnabrechnung getrennt erfasst, sind steuerlich und in der SV jedoch wie normaler Lohn zu behandeln.

 

Beispiele sind:    

1.Zulagen, Zuschläge für besondere Leistungen
2.Gefahrenzulage, Akkordzulage, Ortszuschläge
3.Mehrarbeits-, Arbeitsplatz-, Schichtzulagen
4.Ersatz von Kontoführungsgebühren

 

Hierbei wird angenommen, dass diese Zahlungen regelmäßig wiederkehren, wenn auch in der Höhe unterschiedlich. Ansonsten wäre der Bezug als einmaliger Bezug einzuordnen.

 

Prozentuale Zuschläge können als Formel eingegeben werden!