Frage: Wie ist die Abrechnung zu erstellen, wenn der normal beschäftigte Mitarbeiter mit Beginn des neuen  Monats ‚geringfügig-beschäftigt‘ wird oder umgekehrt von ‚geringfügig-beschäftigt‘ in ‚fest-angestellt‘ wechselt?

Antwort:

Bei Wechsel des Rechtsverhältnisses zum Monatswechsel ist der ‚Vormonat‘ mit unveränderten Stammdaten zu buchen, ohne Austritt.

Folgemonat:
Die Abrechnung im darauf folgenden Monat wird mit den geänderten Stammdaten gebucht:
–        Krankenkasse neu einstellen,
–        SV-Schlüssel ändern
–        Personengruppen-Schlüssel ändern (im Beispiel von 109 auf 101 oder umgekehrt),
–        meist ändert sich auch der Tätigkeitsschlüssel
–        die Steuerklasse ist zu ändern,

Der Eintritt bleibt unverändert – kein neues Eintrittsdatum -, denn das Beschäftigungsverhältnis wird nahtlos weitergeführt.

Die SV-Ab- und Anmeldung wird mit dem Buchen des Monats mit den geänderten Stammdaten automatisch erstellt. Ein Erstellen der Meldungen zu einem früheren Zeitpunkt als dem Buchen des Folgemonats ist nicht erforderlich.

Hinweis: Wenn die Abrechnungen mit Austritt und Eintritt gebucht wurden, ist das kein Beinbruch. Es kann so stehen bleiben, sollte aber Ausnahme bleiben, weil das Beschäftigungsverhältnis nicht beendet wurde, sondern weiter besteht.