§ 39a EStG

Der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte bzw. Ersatzbescheinigung ist zu übernehmen

 

Bei erhöhten Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen wird auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen für Behinderte und Hinterbliebene oder in allen anderen Fällen auf Antrag an das Finanzamt (vereinfachter Antrag im zweiten Jahr).

 

Auf der Lohnsteuerkarte wird immer der Wert für den Jahresfreibetrag und der entsprechende Monatswert eingetragen. Der Mindestbetrag für die Eintragung eines Jahresfreibetrags beläuft sich auf 600 €. Wenn der Eintrag auf der Steuerkarte erst im Laufe des Jahres erfolgt, wird der Jahreswert durch die Anzahl der verbleibenden Monate geteilt, um den Monatswert zu erhalten.

 

In LohnFix ist der Monatswert des Freibetrags einzutragen: Falls während des Jahres eine Änderung eintritt, ist dann nur der neue Monatswert einzugeben.  Die Summe der monatlichen Freibeträge ist der Jahresfreibetrag