zum Inhalt der Lohnsteuer-Bescheinigung

allgemeine Informationen finden Sie auch unter www.elsterlohn.de

Allgemeine Informationen bei Problemen mit dem Datensenden oder Protokollabholen finden Sie auch unter der nachfolgenden Elsterseite: Betriebshinweise. Ihre Fragen an den LohnFix-Support finden Sie evtl. schon hier beantwortet.

Ablauf

Sie folgen der Reihenfolge der Schalter unter Berichte II und achten auf die Bemerkungen in der Protokollbox. Wir haben versucht, den Ablauf selbsterklärend zu gestalten.

1.        Datensätze generieren, anzeigen und versenden

1.1 Generieren Sie wählen die Person(en) aus und erstellen den Datensatz. Ob Sie die LSt-Bescheinigung für jeden Arbeitnehmer einzeln erzeugen, diese zu Gruppen zusammenfassen oder alle in einer einzigen Gruppe melden, spielt für die Übertragung keine Rolle. Unser Programm fasst die ausgewählten Arbeitnehmer nach Bundesländern zusammen (= Empfänger der Elster-Datensätze). Das Bundesland des Arbeitnehmers ergibt sich aus der PLZ seines aktuellen Wohnsitzes.

Geringfügig Beschäftigte erhalten keine LSt-Bescheinigung, wenn sie pauschal versteuert werden. In diesem Fall bleiben sie automatisch unberücksichtigt. Sie brauchen also nicht nach dem Befehl ‚alle Personen‘ das Häkchen bei den geringfügig Beschäftigten entfernen.

Fehler im Datensatz bei einem AN bewirken die Zurückweisung aller Datensätze dieser Sendung. Unser Fix-Programm versucht daher in diesem ersten Schritt Unstimmigkeiten festzustellen, die sonst zur Verwerfung des Datensatzes führen würden und zeigt diese im Protokoll an (Fehler in PLZ, AGS Nummer, Geburtsdatum). Plausible Daten werden in den Übertragungs-Datensatz eingestellt.  Hinweis: AGS-Nr. steht für ‚allgemeine Gemeinde-Schlüssel-Nummer‘ und findet sich auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers. Sie wird in LohnFix unter ‚Adresse‘ eingegeben.

1.2 Bescheinigungen anzeigen die Daten können zur optischen Kontrolle am Bildschirm angezeigt werden ‚Vorläufige Formulare‘.

1.3 Versenden Im nächsten Schritt aktivieren Sie die Übertragung der LSt-Bescheinigung:

  Das Übertragen der Bescheinigung für 2009 mit MeldeFix klappt, wenn Vista oder Win XP-Servicepack 3 mit .Net 2.0 installiert ist.
  Ansonsten kommt es zur Meldung: Net 2.0 ist auf Ihrem System nicht installiert. Sie können keine Daten übermitteln. In diesem Fall ist .Net 2.0 zu installieren. Gehen Sie wie folgt vor:
1.Nehmen Sie die FixWare-CD 2009 zur Hand oder fordern Sie eine CD an, wenn diese nicht vorhanden.
2.Starten Sie im Verzeichnis Net-Fassung der CD das Programm DotNetInstaller.exe Dieses Programm von Microsoft führt die Installation aus. Hinweis: die Routine hat keinen Fortschrittsbalken. Der Hinweis: ‚Vorgang kann einige Minuten dauern‚ ist wörtlich zu verstehen. Stellen Sie sich auf mehrere Minuten ein, in denen es aussieht, als passiere nichts! In dieser Zeit läuft die Microsoft-Routine, an deren Ende die Meldung kommt: Vorgang wurde ausgeführt.
3.Führen Sie jetzt die Übertragung der LSt-Bescheinigung 2009 aus (Berichte II, Lohnsteuerbescheinigung 2009, Übertragungsprotokolle abholen).

 
(Anmerkung: das schrittweise Vorgehen hat bislang in allen Fällen zum Ziel geführt; die Installation von Net 2.0 wird zur Erleichterung des Ablaufs in LadeFix integriert werden).

Bei jeder Übertragung wird ein Transferticket gebildet, das nach Abholen des Protokolls auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgedruckt wird.

2.        Protokoll abholen

Die inhaltliche Prüfung der Daten auf Elsterseite braucht einige Zeit (bis zu 24 Stdn). Das Protokoll holen Sie ab mit dem Menüpunkt: ‚Übertragungsprotokoll abholen‘.

Bei Rückmeldung ‚Protokoll liegt nicht vor, bitte später nochmal versuchen‘ wurde die LSt-Bescheinigung vom Elsterserver noch nicht bearbeitet. Zeigt das empfangene Protokoll Fehler an, sind die Daten zu überprüfen und die Bescheinigungen erneut zu erstellen.

3.        LSt-Bescheinigung drucken   /   Protokolle verwalten

Wurde der Empfang der Daten als ok bestätigt kann die Lohnsteuerbescheinigung  ausgedruckt und dem Arbeitnehmer mit eTin und Transferticket-Nr. ausgehändigt werden.

Korrekturen

Der Elsterrechner nimmt die jeweils letzte Übertragung als gültig an. Dies ist ein einfaches Korrekturverfahren. Eine neue elektronische Meldung zu einer eTin ersetzt die vorherige Meldung.

 

Fazit

Der Datenumfang der Bescheinigung geht über die frühere Lohnsteuerkarte hinaus. Übermittelt werden: Anschrift und Ansprechpartner eines evtl. beauftragten Buchführungsbüros, verwendete Software, betriebliches Ordnungsmerkmal des Arbeitnehmers.

Was ist der Sinn? Drei Punkte sind zu nennen:

eTins: Seid Ihr auch alle da?

1.Lückenlosigkeit der Datenerfassung: die Finanzbehörden bzw. ihre Computer wollen alles sehen.

eTins: Wo haltet Ihr Euch auf?

2.Detaillierung der Datenerfassung  Neben der eTin (electronic-Taxpayer-Identification-Number) schreibt das Elsterverfahren getrennte Datenfelder für Straße, Hausnummer und Hausnummerzusatz vor. Das erleichtert den Datenabgleich der Ämter untereinander: stimmt alles wirklich?

eTins: Wieviel Euros habt Ihr noch?

3.Fortschrittlichkeit: Kein Betrieb ist zu klein und keine LSt-Bescheinigung ist zu gering, um nicht dem Daten- und letztlich dem Finanzhunger eines Elsterrechners zu entgehen.

 

.   .   .     Panik auf der BMF-Titanic?

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Lieber Titanic-Kapitän,

Deine jährliche Schieflage macht X-tausend Euro je Beschäftigten aus.
Wenn ich mir unsere Lohnbuchhaltung ansehe,
dann sind da keine 1.000 €/Mitarbeiter zum Stopfen dieses Lecks zu finden,
auch wenn ich bisher ungenau gerechnet hätte.
Vielleicht findet Dein Elsterrechner am Ende 10 Euro pro Mitarbeiter,
aber das kostet mich schlappe 20 Euro je Mitarbeiter an Mehraufwand für diese Steuerperfektion.

Hier ein Vorschlag:
Hör endlich auf, Dein Schiff gegen den Eisberg zu rammen.
Unsere Buchführung kann die Folgen Deines windschiefen Navigierens nicht heilen.

Gruß von Deiner eTin
3. Unterdeck Titanic
Herbst 2004