Die sog. Ein-Euro-Jobs sind rechtlich gesehen kein Arbeitsverhältnis. Es besteht kein Arbeitsvertrag.
Die Entlohnung ist eine Aufwandsentschädigung, kein Gehalt. Daher heißen die Beschäftigungen offiziell Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE).
Ein-Euro-Jobs müssen die Bedingungen erfüllen:
– im öffentlichen Interesse liegend,
– wettbewerbsneutral und
– ‚zusätzlich‘ sein.
Die Abrechnung dieser Tätigkeiten ist in LohnFix möglich. Sie wird mit folgenden Einstellungen vorgenommen:
Personengruppe = 0
SV-Schlüssel = 0000
Steuerklasse = keine
als Lohnart ist zu wählen: ’steuerfreie Bezüge‘