Jeder Betrieb ist aus Gründen der Haftung Mitglied in der Unfallversicherung (UV), sobald Mitarbeiter beschäftigt sind (auch private Haushalte mit bezahlter Haushaltshilfe in Neben- oder Vollbeschäftigung). Die jeweilige UV, die Mitgliedsnummer des Betriebs bei der UV und die relevante Gefahrtarifstelle(n) werden unter ‚Stammdaten‚, ‚Unfallversicherung‚ aktiviert.

 

Mitgliedsnummer des Betriebs
Diese findet sich auf den Schreiben der UV an den Betrieb (dass die UV eine eigene Nummer vergibt, statt die allgemeine Betriebsnummer zu verwenden, ist „historisch so gewachsen“). In der Regel wird die Nummer Mitgliedsnummer genannt, gelegentlich wird die Mitgliedsnummer auch wie folgt benannt: ‚Ihr Aktenzeichen lautet …“.

Ob die Mitgliedsnummer im Bestand der UV tatsächlich vergeben wurde (sonst wird eine SV-UV-Meldung mit Fehler ‚DBUVv26′ abgewiesen), kann im Internet auf der folgenden Seite überprüft werden:

http://zmnrvweb.dguv.de

 
Die Gefahrtarifstelle (GTS) wird bei allen Mitarbeitern auf der Karteikarte ‚Betrieb‘ hinterlegt; bei Wechsel innerhalb eines Jahres erfolgt eine dementsprechende andere Zuordnung. GTS in einem Betrieb sind typischerweise: ‚Verwaltung/Büro‘ oder ‚Produktion‘.

 

Mehr als ein oder zwei Gefahrtarifstellen werden nur in Ausnahmefällen benötigt (z.B. Zeitarbeitsfirmen).

 

Hinweis:
Mit ‚Gefahrtarifstelle‘ ist nicht der Beitrags-Hebesatz gemeint. Dieser kann sein z.B. 5,3% oder 1,2%. Der Hebesatz kann sich von Jahr zu Jahr ändern, die Gefahrtarifstelle bleibt dagegen unverändert. Sie dient der Zuordnung in die eine oder andere Hebesatzgruppe.

Hinweis 2: Von der Verwaltungs-BG werden Gefahrtarifstellen ‚Strukturschlüssel‘ genannt.

 
Für die UV ist bis zum 11. Februar eines Jahres ein schriftlicher Nachweis über die Entgelte im Vorjahr zu erstellen. Diese Entgeltliste – aufzurufen unter Berichte II unten – bildet die Grundlage der Beitragsberechnung der UV.

 

Hinweise hierzu:

a)Das UV-Brutto ist ungefähr identisch mit dem Steuerbrutto, d.h. Bruttoverdienst abzüglich evtl. steuerfreier Lohnbestandteile, jedoch zuzüglich der steuerfreien SFN-Zuschläge.
b)Es werden die tatsächlichen Arbeitsstunden ausgewiesen, d.h. alle Abwesenheitstage, soweit auf der Karteikarte ‚Urlaub/Fehlzeiten‘ angegeben, werden bei den Arbeitsstunden nicht mitgezählt (unabhängig vom Grund der Abwesenheit). Grundlage der Arbeitsstundenberechnung ist die Angabe der Wochenstunden auf der Karteikarte ‚Betrieb‘.
c)Die Anzahl der Arbeitsstunden in der Entgeltliste ist nur eine statistische Größe. Für die Beitragsberechnung werden die Angaben zum Entgelt herangezogen.
d)Arbeiter: hier können die Arbeitsstunden aus der Anzahl bei ‚Stundenlohn‘ ermittelt werden (hierzu das Häkchen auf der Karteikarte Betrieb hinter ‚Anzahl Wochenstunden‘ wegklicken). Fehlzeiten spielen in diesem Fall keine Rolle, da die Berechnung aus der Zahl der abgerechneten Stunden erfolgt.
    Gehaltsempfänger: hier kann im Kommentarfeld einer hinzugefügten Lohnart Stundenlohn mit Euro/Anz = 0 der Text ‚BG-Liste‘ eingegeben werden. Dann wird der Wert bei ‚Anzahl‘ in die Entgeltliste übernommen.
e)Der Bericht sollte durch den UV-Datenbaustein in den SV-Meldungen ersetzt werden, der seit Beginn 2009 automatisch mit den SV-Meldungen erstellt wird. Die Fortführung des Papier-Berichts wurde immer wieder verlängert, jetzt bis Anfang 2016 (sollte ursprünglich 2011 auslaufen).