Ab 1. Februar 2014

1.   nehmen die Banken Überweisungen nur mit SEPA-Kontoangaben (IBAN) an.
2.   Die Banken nehmen keine Datenträger (Disketten, CDs, Memory-Sticks) mehr an. Überweisungsinformationen (vormalige DTAUS-Datei) werden nur elektronisch angenommen. Der Begriff „DTA“ (= Datenträgeraustausch) läuft aus; ein neuer Begriff hat sich noch nicht gefunden.
  Die DTAUS-Datei wird abgelöst durch eine Datei im XML-Format. Diese wird von LohnFix erzeugt, wenn der Umstellungszeitpunkt unter „Stammdaten,  Firmenverwaltung, Bank“  erreicht ist, spätestens jedoch ab Feb. 2014. Der Name der neuen Datei lautet „Sepa_Ueberw.XML“.
3.   Lastschriften: Die SEPA-Basislastschrift entspricht der bisherigen Einzugsermächtigung (Widerspruch gegen den Einzug ist möglich) und die SEPA-Firmenlastschrift dem bisherigen Abbuchungsauftrag (Widerspruch gegen die Abbuchung ist nicht möglich).

           siehe hierzu auch https://www.sepadeutschland.de  von der Bundesbank.

  Firmen, die Lastschriften einziehen, brauchen eine Gläubiger-ID, die sie von der Bundesbank erhalten (www.glaeubiger-id.bundesbank.de). Die ID kann in der Firmenverwaltung unter ‚Adresse‘ hinterlegt werden. Sie wird nur benötigt, wenn Lastschriften bei der Hausbank eingereicht werden.
  In der Lohnabrechnung spielt der Lastschrifteinzug seitens des Arbeitgebers keine Rolle, da es hier nur Zahlungen von der Firma gibt.
    Hinweis:
Die Umstellung auf SEPA kann zum Anlass genommen werden, bei den Krankenkassen statt Abbuchung Eigen-Überweisung der Beiträge zu wählen (vgl. Kassennachweis: Hinweis 1).

IBAN

Die IBAN ist immer 22-stellig und fängt bei allen Konten in Deutschland mit ‚DE‘ an.
Hinweis: Bei ‚DE-IBANs‘ kann der BIC auf Überweisungsformularen ab. 1.2.2014 weggelassen werden.

Aufbau der IBAN ist wie folgt:

 Ländercode; Prüfziffer; vormalige Bankleitzahl; vorherige Kontonummer mit führenden Nullen.

      DE            50               57460117                   0005830062

Die Prüfziffer berechnet sich nach einem komplizierten Verfahren. Aus dem Grund der Prüfziffer kann die IBAN nicht ohne Einsatz eines Computers aus der alten BLZ und aus der alten Kontonummer gebildet werden.

Hinweis: die Prüfziffer lässt sich nicht in allen Fällen nach den Rechenvorschriften bestimmen. Es gibt Ausnahmen, die aber normale Girokonten nicht betreffen (sondern Spendenkonten o.ä.). Mit der automatischen Kontenkonvertierung in LohnFix werden 99% aller Konten in eine IBAN aus der hinterlegten BLZ und Kontonummer mit Prüfziffer umgesetzt. Falls dies nicht der Fall ist (evtl. existiert die BLZ nicht), dann wird die IBAN nicht generiert und eine entsprechende Fehlermeldung im Protokoll ausgegeben.

 
BIC (Business Identifier Code)

Der BIC (identisch mit ‚SWIFT Code‘) dient der Identifikation des Zahlungsdienstleisters, hier der Bank.

 

Aufbau des BIC anhand eines Beispiels:

COBA DE HD 001

COBA steht für Commerzbank, DE Länderschlüssel für Deutschland,  HD=Ortsbezeichnung, 001= Filialbezeichnung.

Die letzten drei Stellen können ganz wegfallen oder durch ‚XXX‘ ersetzt sein. Der BIC kann also 8-stellig oder 11-stellig sein.

Hinweis: Der BIC läuft aus
Nach dem 1. Februar 2014 für Inlandszahlungen und nach dem 1. Februar 2016 für grenzüberschreitende Zahlungen wird die Angabe des BIC zur Identifizierung der Kontoverbindung nicht mehr nötig sein, da die Information über die empfangende Bank in der IBAN enthalten ist.