Erläuterung:

Schlüssel 1: Voller Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (Normalfall)

 

Schlüssel 2: ‚halber‘ Beitrag zur Arbeitslosenversicherung (nur AG oder AN)

 

In den folgenden zwei Fällen ist der AV-Schlüssel auf ‚2‘ einzustellen:

 

I.Arbeitnehmer, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, sind von der Zahlung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung befreit. Der Arbeitgeber hat jedoch den auf ihn entfallenden Arbeitgeberanteil weiter zu entrichten (AV-Schlüssel = 2).
(für eine logische Erklärung dieser Regelung setzt Seyfried Informatik einen Preis aus. Mindestens: LohnFix auf immer kostenfrei … ).

 

II.auslaufende Regelung:
Nur der Arbeitnehmerbeitrag ist zu zahlen, wenn die folgenden drei Bedingungen gelten:
a) bei Eintritt ist der Arbeitnehmer mind. 55 Jahre alt;
b) der Arbeitnehmer war vor Eintritt arbeitslos gemeldet;
c) die Einstellung erfolgte vor Ende 2007.