Hinweis: Als Grund der Abwesenheit ist ‚Krankheit/Lohnfortzahlung‘ zu hinterlegen (denn es handelt sich um eine Lohnfortzahlung wie in allen anderen Fällen von Lohnfortzahlung auch.)

Wenn der Arzt ein Beschäftigungsverbot außerhalb der Mutterschutzfrist ausspricht, hat der Arbeitgeber für diese Zeit das normale Entgelt weiter zu zahlen (§ 11 MuSchG).

 

Erstattung:
Aus der Umlagenversicherung U2 wird dem Arbeitgeber dieses Entgelt, das normal steuer- und SV-pflichtig ist, mittels des Erstattungsantrags U2:         voll erstattet incl. einer Pauschale von 20% für den AG-Anteil an der SV (20% ist der Satz der AOK; es gibt Abweichungen von diesem Wert bei anderen Kassen).