Die Krankenkasse des Beschäftigten wird mittels der Auswahlbox auf der ersten Eingabekarte gewählt.  In der Auswahlbox erscheinen nur die Kassen, die vorher über ‚Basisdaten‘, ‚Krankenkassen‘ aktiviert wurden.  Hinweis: Der einmal eingegebene Kurzname ist später nicht mehr zu ändern. Achten Sie daher bei der Eingabe auf eine sinnvolle Kurz-Bezeichnung.

 

Auch bei privat- oder freiwillig Versicherten, die ihren Beitrag selbst zahlen (KV-Schlüssel = 0), ist dennoch das Eingabefeld ‚Krankenkasse‘ zu aktivieren, da die Kasse als Einzugsstelle für den RV- und AV-Beitrag gebraucht wird.

 

Welcher Satz zur Anwendung kommt (allgemein, erhöht oder erniedrigt) bestimmt sich aus der ersten Ziffer des SV-Beitragsschlüssels (1=allgemeiner    2=erhöhter   3=erniedrigter Beitrag).

 

Erläuterung:

Der allgemeine Beitragssatz gilt für Kassenmitglieder, die bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähgikeit für mindestens sechs Wochen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts haben (SGB V, § 241). Er gilt auch bei Altersteilzeitbeschäftigten, obwohl der Versicherte in dieser Phase kein Krankengeld erhält.

Der erhöhte Beitragssatz gilt für Beschäftigte, die diesen Anspruch nicht haben (SGB V, § 242). Aufgrund des Entgeltfortzahlungsgesetzes (Entgeltfortzahlung) kommt dieser Fall in der Praxis nur ganz beschränkt vor bei Beschäftigungen, die auf unter zehn Wochen befristet sind.

Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Kassenmitglieder, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben (SGB V, § 243); Beispiel:  beschäftigte Altersrentner oder Bezieher von Vorruhestandsgeld.

 

Landwirtschaflt. Krankenversicherung: siehe Krankenkasse für Landwirte (LKK)

 

Die BKN kann als einzige Kasse zweimal angelegt werden – mit verschiedenen Kurznamen – trotz gleicher Betriebsnummer (98 00 00 06). Dieses ist nur dann erforderlich, wenn ein Mitarbeiter in der BKN mit dem SV-Schlüssel 1111 abzurechnen ist. Das kann in Ausnahmefällen vorkommen. Die BKN will in einem solchen Fall getrennte Beitragsnachweise für die geringfg. Bechäftigten und die normal Beitrag zahlenden Mitglieder.

 

Aktualisierung der Kassensätze

Die Kassensätze werden von LohnFix mit der Programmaktualisierung automatisch aus der Beitragssatzdatei, die von den Kassen selbst gepflegt wird, aktualisiert.

 

Änderungen an den Sätzen der BKN sind nicht vorzunehmen. Die BKN-Daten sind programmintern hinterlegt.