SGB III, § 169-182; § 3 Nr. 2 EStG

Bei einem Arbeitsausfall, der

  • auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht,
  • vorübergehend und
  • unvermeidbar ist und
  • mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer betrifft,

haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt.

Der Arbeitsausfall ist dem Arbeitsamt vom Arbeitgeber anzuzeigen.

Saison-KUG wird behandelt wie Kurzarbeitergeld.

Das Kurzarbeitergeld stellt eine Entgeltersatzleistung dar (steuerfrei, da vom Arbeitsamt schon netto berechnet). Dieses wird entweder anhand von Formularen ermittelt, die das Arbeitsamt zur Verfügung stellt oder mit LohnFix automatisch.

Vorgehen für eine KUG-Lohnabrechnung

  1. Die Lohnart ‚KUG: Sollentgelt‘ wird aktiviert. Das Sollentgelt stellt das normale monatliche Gehalt dar incl. evtl. regelmäßiger Leistungen wie ‚vwL-Zuschuss Arbeitgeber‘ oder ‚geldwerten Leistungen‘.
  2. Den gekürzten Verdienst so eingeben, wie sonst auch (sog. ‚Ist-Entgelt‘). Der Verdienst wird für Leistungen gezahlt, die der AN während der Kurzarbeit weiterhin erbringt. LohnFix rechnet nun die weiteren Parameter aus.
  3. Das errechnete Kurzarbeitergeld wird dem Mitarbeiter vom Betrieb ausgezahlt und dem AG vom Arbeitsamt erstattet. Das Kurzarbeitergeld ist steuer- und SV-frei.
  4. Das sog. fiktive Einkommen beträgt 80% der Differenz zwischen Sollentgelt und dem Istentgelt. Das fiktive Entgelt unterliegt nur der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Arbeitslosenversicherung ist hierfür nicht abzuführen. Auch der gesetzliche Beitragszuschlag von 0,9% an die Krankenversicherung, der vom Arbeitnehmer zu tragen ist, wird hier nicht berechnet, da er pauschal von der Agentur für Arbeit abgegolten wird. Ebenso sind auf das fiktive Entgelt keine Beiträge für die Umlagen U1, U2 oder Insolvenzgeld zu zahlen.

Zu den Einzelheiten siehe die beiden detaillierten PDF-Dokumente, die aufzurufen sind unter
Berichte II, KUG-Hinweise

  • Hinweise LohnFix  und
  • Hinweise Arbeitsamt.

Hier finden Sie auf mehreren Seiten Erläuterungen zu den Details des schwierigen Gebietes.