Aktivierung im Programm

Auf der Karteikarte ‚Betrieb‘ befindet sich der Schalter für ‚Mehrfachbeschäftigung‘.

Die Eingabe ist erforderlich, wenn

– Gleitzone vorliegt: das Gleitzonen-SV-Brutto wird dann aus dem zusammengerechneten Einkünften abgeleitet.

– oder die zusammengerechneten Einnahmen über der Beitragsbemessungsgrenze KV liegen. In diesem Fall werden die SV-Beiträge anteilig auf die beiden Firmen verteilt.

 
Besonderheiten

In der Gleitzone erfolgt eine Zusammenrechnung in der AV nur, wenn der Schalter auf ‚die erste Beschäftigung ist in der fremden Firma‘ gesetzt ist.

 

Hinweis Lohnsteuer:

Mehrfachbeschäftigung wirkt sich nicht durch Zusammenrechnung von Einkünften auf die Lohnsteuerberechnung aus. Jedoch wird die Steuerklasse ggfs. die höchste sein (Steuerklasse 6).