Zuschlag zur Pflegeversicherung

 

Kinderlose Mitglieder ab Vollendung des 23. Lebensjahres haben seit Januar 2005 einen PV-Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten zu zahlen (d.h. kein Zuschlag bis einschließlich dem Alter von 22 Jahren).

 

Die Elterneigenschaft wird auf der ersten Karteikarte unter ‚Sozialversicherung‘ im Abschnitt ‚PV‘ hinterlegt.

 

Wenn Mitarbeiter unter 23 Jahre alt sind, wird grundsätzlich kein Zuschlag berechnet. Bei Überschreiten dieser Altersgrenze und der Eigenschaft ‚ohne Kind‘ kommt der Aufschlag automatisch, d.h. in Abhängigkeit vom Alter, zur Ausführung.

 

 

Besonderheit des PV-Beitrags im Bundesland Sachsen

 

Hier zahlt der Arbeitnehmer einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als der Arbeitgeber. Dies erfolgt als Ausgleich für den zusätzlichen Feiertag (Buß- und Bettag) Mitte November in Sachsen.