Meldegrund 10

Der Eintritt in den Betrieb wird der Krankenkasse mit einer Meldung gemeldet.  Diese Anmeldung wird mit dem Buchen der ersten Lohnabrechnung erstellt. Da diese erste Lohnabrechnung i.d.R. erst ca. 4 Wochen nach dem Eintritt erfolgt, beträgt auch die Meldefrist für die Anmeldung rd. 6 Wochen nach Eintritt.

Falls aus irgendwelchen Gründen die Anmeldung schneller erfolgen muss, dann kann die Anmeldung ausnahmsweise erzeugt werden unter Karteikarte ‚Betrieb‘, Schalter ‚melden‘ links neben ‚Eintritt‘. Eine Anmeldung mit dem ersten Arbeitstag ist aber nur bei erstmaligem Eintritt in das Berufsleben erforderlich.

 

Meldegrund 11: Anmeldung wegen Krankenkassenwechsel
Meldegrund 12: Anmeldung wegen Beitragsgruppenwechsel
Meldegrund 13: Anmeldung wegen sonstiger Gründe