Die Meldung 58 ist ab 2012 im Falle der SV-pflichtigen Mehrfachbeschäftigung zu erstellen. Die gleichzeitige Beschäftigung in mehreren Arbeitsverhältnissen wird auf der Karteikarte Betrieb, Mehrfachbeschäftigung hinterlegt.

Für geringfügig Beschäftigte und Aushilfskräfte – Personengruppen 109 oder 110 – sind keine Monatsmeldungen abzugeben, da nicht ‚SV-pflichtig-beschäftigt‘.

Die 58er Monatsmeldung wird bei entsprechender Einstellung unter Mehrfachbeschäftigung von LohnFix automatisch mit dem Buchen erstellt, ggfs. auch für die rückwärtigen Monate.