Eine Meldung mit Meldegrund 91 ist (ab 2012) zu erzeugen, wenn sich das SV-Meldebrutto auf Null beläuft, jedoch das UV-Brutto größer Null ist.

Dies kann in den beiden folgenden Fällen auftreten:

a) Einmalzahlung nach Beschäftigungsende im Vorjahr.

b) Bei einer Sondermeldung 54 aus dem Grund der Märzklausel: die 54er Meldung wird dem Vorjahr zugeordnet, die UV-Meldung jedoch dem laufenden Jahr. Die SV/UV-Meldung im laufenden Jahr hat dann ein SV-Brutto von 0, das positive UV-Brutto in dieser Meldung  ist mit Meldegrund 91 zu melden.

LohnFix erzeugt die Meldung 91 automatisch.