diese können mit der entsprechenden Lohnart aktiviert werden – üblich in der Baubranche. ZVK-Beiträge sind steuer- und SV-frei. In der LSt-Bescheinigung führen ZVK-Beiträge automatisch zum Buchstaben ‚V‚.

Eine Erweiterung der prozentualen Zuschläge wurde vorgenommen (siehe Formeln).  Die Ergänzung ist u.a. praktisch zur Berechnung des ZVK-Beitrags als prozentualer Zuschlag auf mehrere Lohnkomponenten.

Die Betriebskontonummer des Arbeitgebers für die Überweisung der Beiträge/ Zahlungsliste wird in der Firmenverwaltung unter ‚Sonstiges‘ hinterlegt.