Der Text wird einmalig nach dem Start von LohnFix angezeigt, wenn wichtige Ergänzungen vorliegen.


LF 07/10/13: Abschlussübersicht
1. Damit die Abschlussübersicht schnell angezeigt wird, ist bei mehr als 20 Mitarbeitern ein Schalter zu klicken, bevor die Zahl der Soll-Abrechnungen ermittelt wird (die Ermittlung der Sollzahl und nur dies ist zeitaufwendig). Der Schalter befindet sich über der ersten Spalte der Übersicht.

    2. Bezüglich des Abholens der Steuermerkmale wird optisch angezeigt, ob die Monatsliste für einen Monat angefordert wurde (Punkt ‚infos‘ folgt).


    Unter Berichte II, Personal-Stammdaten, kann eine Geburtstags- und Jubiläumsliste aufgerufen werden.

LF September 2013: Die ELStAM-Monatsliste wird ab jetzt mit dem Monat des letzten Abholens der Liste bezeichnet, um Missverständnisse zu vermeiden: Die beispielsweise im September abgeholte Monatsliste heißt jetzt Liste ‚per-September‘. Vorher war sie ‚August-Monatsliste‘ genannt worden, weil die Finanzverwaltung im September nur die Werte ’08‘ bereitstellt, da nur diese dem ELStAM-Verfahren im September bekannt sind. Von der Finanzverwaltung gibt es also nur eine Liste ’08‘ im September. Der Frage, ob die aktuellen September-Werte nicht zu erhalten sind, ist mit der Bezeichnung ‚per September‘ besser beantwortet als mit der vorherigen Bezeichnung.

LF 27/08/13: Unter Berichte I, ‚Optionen Berichte‘ kann eingestellt werden, dass die Anzeige der Verdienstabrechnung auf die Darstellung nach Entgeltbescheinigungsverordnung umgestellt wird:

    Auf dem geänderten Ausdruck sind zusätzlich angegeben:
– die Steuer-IDNr,
– die Betriebsnummer der Krankenkasse
– die Spalte ‚Gesamtbrutto J oder N‘ bei den Lohnarten und
– im Fuß der Abrechnung findet sich der Vermerk ‚Entgeltbescheinigung nach § 108 der Gewerbeordnung‘.
Soweit handelt es sich bei diesen Angaben um vorgeschriebene redaktionelle Änderungen.
    In der (vorgeschriebenen) Darstellung des Gesamtbruttos treten Veränderungen nur in folgenden Fällen ein:
– ‚Pauschalsteuer trägt Arbeitnehmer‘ ist aktiviert:  die Pauschalsteuer wird in der Addition des Lohns zum Gesamt-Brutto abgezogen.
– Direktversicherung: Arbeitgeber gibt eine Zulage zur Direktversicherung. Diese Zulage wird ausgewiesen, aber nicht in das Gesamt-Brutto addiert.
Die Zahlungen für AG und AN sind unverändert.
    Die Darstellung ‚klassisch (von Brutto nach Netto)‘ wird ab 2014 entfallen. Grund ist, dass die Spalten ‚ST‘  ‚SV‘ und ‚GB‘ jetzt vorgeschriebene Pflichtangaben sind und diese in der Darstellung ‚klassisch‘ nicht oder kaum unterzubringen sind.
  Die geänderte Verdienstbescheinigung wurde unsererseits dazu genutzt, den hohen Speicherbedarf für die digitale Kopie der Abrechnung zu reduzieren.

LF 25/07/13: Alle Bankkonten können jetzt auf SEPA-Kto-Nummern (=IBAN) konvertiert werden.

    hier finden Sie zu -> SEPA,    was Sie wissen sollten, z.B. ist der Begriff ‚Datenträgeraustausch (DTA)‘ auslaufend.
    Der Schalter ‚IBAN generieren‘ (Kontenkonvertierung) befindet sich hier:

    Die Kontenkonvertierung bedeutet noch nicht die Verwendung der IBAN-Daten. Der Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung kann getrennt von der Konvertierung gesetzt werden in der Firmenverwaltung unter:

  Die Voreinstellung ‚Feb. 2014‘ kann auf einen früheren Zeitpunkt eingestellt werden.

LF 18/07/13: Hochwasser-KUG ist in LohnFix integriert. Bitte in der Firmenverwaltung unter ‚Sonstiges‘ ein Häkchen setzen, wenn Hochwasser-KUG in den Abrechnungen bis Ende Dezember diesen Jahres  zur Anwendung kommt (eine KUG-Stammnummer muss ebenfalls hinterlegt sein). Das Formular für den „Leistungsantrag Hochwasser-KUG“ kann unter Bericht II aufgerufen werden. Die Anlage zum Leistungsantrag wird entsprechend dem gesetzten Häkchen aus der Firmenverwaltung von LohnFix erstellt.

LF 07/07/13: ab 1. Juli 2013 gelten erhöhte Pfändungsfreiwerte (die letzte Anpassung fand in 2011 statt). Die erhöhten Freigrenzen sind in der Pfändungstabelle und dem Pfändungsrechner enthalten.  Die Programme können unter ‚Werkzeuge‘ gestartet werden, der Pfändungsrechner aus der Lohnschnellauskunft:

LF 04/07/13: eine allgemeine Schnittstelle für den Import von Monatslohndaten ist integriert.

Einführung SEPA: Mit dem Juli-Update wird ein Kontenkonvertierer den Übergang von den alten auf die neuen IBAN-Bankverbindungen herstellen.

LF 20/06/13:  Bei den Kassen ist jetzt die Betriebsnummer statt des Kurznamens das programminterne Erkennungszeichen. Es handelt sich um eine größere Veränderung der Kassendaten. Die Abläufe sind weitgehend unverändert.
Hinweis: wenn mehrere Kassen mit gleicher Betriebsnummer in der Kassenverwaltung zu finden sind (Ausnahme), dann können alle Kassen mit gleicher Betriebsnummer deaktiviert werden, mit Ausnahme einer Kasse / eines Datensatzes, der weiter verwendet werden soll.
 
Hintergrund für die Änderung ist, dass jetzt der Kurzname einer Krankenkasse abgeändert werden kann (Kassenverwaltung, Ausnahmeoptionen). Der Kurzname dient nur noch der Lesbarkeit der Berichte. Allein bei der Bundesknappschaft kann der Kurzname nicht verändert werden, da die Minijobzentrale und die ‚Bundesknappschaft-allgemeines Verfahren‘ die gleiche Betriebsnummer verwenden.

LF 31/05/13: Das Formular Kassennachweise wurde angepasst. Die Insolvenzgeldumlage ist jetzt unter den Umlagen U1, U2 zu finden (gleiche Reihenfolge wie bei SV-Net-Druckseite).

LF 10/05/13: Die Kassen.kat-Datei wird auf Fassung ’46‘ konvertiert. Damit können alle SEPA-Bank-Datenfelder ausgefüllt werden (ab 2014 wird dies erforderlich).

LF 28/04/13: Druckpilot, AnsichtFix:
Alle Seiten der Verdienstabrechnungen und Berichte können jetzt in eine einzige FX-Datei für einen einfachen Versand gespeichert werden. Bei Versand als Anlage zu einer E-Mail wären beispielsweise 25 Abrechnungen, 15 SV-Meldungen und eine Buchungsliste in einer einzigen Datei zusammengefasst, deren automatischer Name dann lautet  ‚Firmenname_2013_04.Fx‘ (für April).

    AnsichtFix wurde an diese Funktion angepasst und muss beim Empfänger in der neuen Fassung vorhanden sein. Das kann durch einen Download geschehen von

https://www.lohnfix.de/Dokumente-zur-Lohnabrechnung.113.0.html

    Hintergrund:
Der papierlose Versand von Abrechnungen an Mitarbeiter oder von Berichten an den Arbeitgeber ist verstärkt im Gespräch. Post und Telekom arbeiten schon seit Jahren an den beiden Möglichkeiten:
1. E-Postbrief  und
2. DE-Mail (Telekom).
      Die zukünftige Akzeptanz und Verbreitung ist in beiden Fällen fraglich: Im Falle des E-Postbriefes soll dieser das gleiche Porto kosten wie ein normaler Brief. Dafür wird die Zustellung als Mail oder als Brief garantiert.
    Im Falle der DE-Mail der Telekom müssen sich die Endempfänger der Nachricht zunächst bei einem Anbieter registrieren und identifizieren lassen. Dies ist mit direkten und indirekten Kosten verbunden.
    In der Werbung für DE-Mail wird der Eindruck erweckt, als könnten Lohnabrechnungen mit einem Knopfdruck an alle Arbeitnehmer als DE-Mail versendet werden. Hierzu müssten alle AN als DE-Mailer registriert sein. Das ist per heute so gut wie nicht der Fall. Die Kosten und der Experimentalcharakter des derzeitigen Stands der Einführung werden in der Werbung nicht erwähnt.
    In dieser Situation ist das Erzeugen von FX-Dateien und ihr Auslesen mit AnsichtFix eine Lösung, die tatsächlich funktioniert und Vorteile in der Handhabung bieten kann. Die Funktionalität des Druckpiloten mit Ansichtfix ist in erster Linie für Buchführungsbüros oder Arbeitgeber mit einer hohen Zahl von  Mitarbeiter interessant.

LF 20/04/13: Zahlungsliste: die Konteninhaber sind wieder automatisch nach „Name, Vorname“ sortiert.

    Hintergrund: Zwischenzeitlich war „Vorname Name“ als Kontoinhaber verwendet worden, weil bei einer Bank Schwierigkeiten mit dem Komma in der DTAUS-Datei aufgetreten sein sollen.

Info ELStAM:  Per 1. April sind bundesweit (erst) ein Drittel aller Beschäftigten per ELStAM angemeldet. Die Finanzämter sind über die relativ gleichmäßige Verteilung der Anmeldungen über das Jahr erfreut.
Die Bearbeitungszeit auf den Elster-Servern beträgt jetzt am Monatsanfang bis zu 3 Tage, im weiteren Monatsverlauf wenige Stunden.

 

Anhebung des Grundfreibetrags 2013

    Die Anhebung des Grundfreibetrags wird in der April-Abrechnung geprüft und eine Gutschrift eingearbeitet. Die Ende Februar verabschiedete Erhöhung des Tarifs soll rückwirkend ab 1. Januar gelten. Für die Vormonate wird programmseitig eine automatische Neuberechnung vorgenommen, so dass eine Gutschrift im ersten Monat der Anwendung des erhöhten Grundfreibetrags erfolgt. Das sieht z.B. wie folgt aus:

    Der erhöhte Freibetrag wirkt sich im Monat in Steuerklasse I mit bis zu Euro 2,20 (incl. SolZ und KiSt) aus. In Steuerklasse III ist die Ersparnis das Doppelte. In der Steuerklasse V ergibt sich keine Ersparnis außer bei einem Lohn zwischen 1.050 und 1.700 Euro. In Steuerklasse VI kommt ein Grundfreibetrag nicht zum Tragen und daher ergibt sich keine Ersparnis.
In der Firmenverwaltung, Sonstiges, kann der Monat eingestellt werden, ab dem der Grundfreibetrag zur Anwendung kommen soll (kann bei Programmumstellungen von Belang sein).
    Hinweis: Stornos der Abrechnungen Januar bis März 2013 sind nach Durchführung der Neuberechnung zu vermeiden. Eine Stornierung z.B. der Abrechnung Januar wird auch die Steuergutschrift im April verändern, es ergibt sich eine Kette von Folgen, die nicht ohne weiteres lösbar sind. Die Aprilabrechnung und spätere Abrechnungen können wie üblich behandelt werden.

 

    In der Lohnschnellauskunft und in den Tabellen unter ‚Werkzeuge‘ ist ein Umschalter auf den neuen Tarif enthalten:

Was ist noch neu?

    a) Wie seit 2006 erforderlich, wurde in der letzten Märzwoche nach Prüfung des Programms durch die beauftragten Prüfer der ITSGdie SV-Zertifizierung durch die ITSG um ein Jahr verlängert .
  b) Für die SEPA-Bankdaten wurden – zunächst nur zur Information – zwei neue Eingabefelder IBAN und BIC hinzugefügt. Die Felder werden im Laufe des Jahres ausgefüllt.

Datenverarbeitung bei der Bundesknappschaft (Stand März 2013)
Diese hat sich inzwischen normalisiert.
SV-Meldungen brauchten bei der BKN seit Januar vermutlich wegen hohen Datenaufkommens bis zur Verarbeitung / Bestätigung durch die BKN bis zu 10 Tagen …
Nachtrag 8.März: mehrere Tage dauernde Wartezeiten auf die Verarbeitung durch die BKN halten an. Die Transfertickets zeigen, dass die Annahmestelle der ITSG die versandten SV-Meldungen direkt nach Versand durch den Anwender empfangen hatte. Die ersten 8 Stellen des Transfertickets stellen das Empfangsdatum dar.

ELStAM:   Falls von den ELStAM-Werten in der Lohnabrechnung abgewichen werden soll, kann dies geschehen, indem der Schalter auf einen Wert wie z.B. ‚Juli‘ gesetzt wird. Das Programm holt dann bis zu diesem Monat wieder die manuell eingegebenen Steuerdaten.

    Dokumentation der ELStAM-Werte:
Die Lohnabrechnung selbst dokumentiert die ELStAM-Werte gegenüber dem Arbeitnehmer. Daneben kann auch der Bericht ‚ELStAM-Historie‘ aufgerufen werden (Karteikarte Steuer/SV-Daten, ELStAM zeigen, Historie).

 

LF 06/02/13: Redaktionelle Änderung: Eintritt, Austritt, Geb.datum sollen mit Klick in den Kalender schneller ausgewählt werden können.

    Stand der Verarbeitung von SV-Meldungen: wie zu Jahresbeginn zu erwarten, haben die Kassen Probleme mit der großen Anzahl von Meldungen. Bei zwei Kassen haben wir Fehler wegen angeblich falscher fortlaufender Nummer erhalten. Tatsächlich hingen die Meldungen aber noch in der Warteschlange, weil die Verarbeitung nicht hinterher kommt.  Inzwischen sind sie abgearbeitet.
    Aktuell fehlen noch Rückmeldungen von der BKN seit dem 23.01.2013, das liegt nicht an uns … wir können nur warten.  In dieser Zeit erhalten die Server unklare, nicht hinterlegte Fehlermeldungen. MeldeFix reagiert auf die  unbekannten Rückmeldungen mit der Aussage: ‚XML-Bezeichner wird gesucht …“.
Mit Auflösung der Staus werden sich normalen Rückmeldungen ergeben, das ist i.d.R.: ‚gesendet und (fehlerfrei) empfangen‘.

LF 03/02/13: Unter Berichte II, Formulare für Geringfügige, kann für Gleitzonenbechäftigte die Erklärung des Arbeitnehmers aufgerufen werden, dass er über die Möglichkeit der Aufstockung informiert wurde und ob er die Aufstockung anwenden will.

    Stundenerfassung: die erste Januarwoche war beim Abspeichern nicht dem Jahr 2013 zugeordnet worden. Das ist behoben.
Die Stundenerfassung wird in 2013 um einen ‚Stundenausgleich‘ zu ergänzen sein. Da die Funktion über die Lohnabrechnung hinaus hinausgeht, wird sie ein Teil von „LohnFix-Plus“.

 

ELStAM-Anmeldung:

  Hinweis für ELStAM-Versender: Die Bearbeitungszeit auf den ELStAM-Servern überschreitet in sehr vielen Fällen die ursprünglich angekündigten 5 Arbeitstage. Folge: die Sendung wird nach 5 Tagen ins Archiv verschoben. Wenn sich die Sendung im Archiv befindet mit der Nachricht
    Bei der Ermittlung der ZID ist ein Fehler aufgetreten‚ (ZID ist eine Elster-interne Abkürzung) oder
    Ihre Anfrage wurde bearbeitet, es wurde(n) 0 Element(e) gefunden.  (ebenso eine  Elster-interne Fehlermeldung)
    dann sollte aus dem Archiv heraus das Protokoll ‚Abholen‘ nach einigen Tagen erneut gestartet werden. Wir setzen die mutmaßliche max. Bearbeitungszeit auf 12 Arbeitstage hoch.
    Ein weiterer Musterbrief des Finanzamtes für den Arbeitnehmer ‚zur ersten Lohnabrechnung mit ELStAM‘ ist aufrufbar (PDF). Das voreingestellte Beginndatum April kann auf einen beliebigen anderen Monat (Jan.-Okt.) eingestellt werden.
    Für einen Mitarbeiter-individuellen Beginn der Anwendung von ELStAM findet sich ein Schalter unter der Anzeige der ELStAM-Werte:

      Bedeutung: Die ELStAM-Anmeldung erfolgt z.B. zum 1.4. ‚für alle‘. Wenn die Steuermerkmale bei einem Mitarbeiter nicht mit dem übereinstimmen, was der Mitarbeiter erwartete, besteht mit diesem Schalter die Möglichkeit, die Nutzung von ELStAM für diesen Mitarbeiter auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen, so dass Zeit zur Klärung des Sachverhalts zwischen Mitarbeiter und Finanzamt besteht (Verschiebung bis auf 6 Monate nach Anmeldung ist möglich).
    Die Quelle der LSt-Merkmale (ELStAM oder LStKarte) wird auf der Lohnabrechnung im Kopf der Verdienstabrechnung angezeigt.

Geringfügige Beschäftigung, neues Recht
Unter ‚Berichte II‘, ‚Formulare geringfügige Beschäftigung‘ sind die Rechtsgrundlagen und eine  Zusammenfassung hierzu aufrufbar.

    Neueinstellung von geringfg. Beschäftigten ab 1.1. oder bei Lohnerhöhung auf 400,01 bis 450 Euro:
Wenn in diesen Fällen ein Antrag auf Befreiung von der RV-Pflicht (=keine Aufstockung) gestellt werden soll (der SV-Schlüssel soll ‚6500‘ bleiben), dann kann der vorausgefüllte Antrag hierzu im oben genannten Fenster aufgerufen werden.

Gleitzonen-Altfälle (400-450 Euro) können mit dem Schalter ‚Geringfügigkeit, Glaitzone‘ auf der obersten Karteikarte ‚Steuer-, SV-Daten‘ markiert werden. Die Einstellung dient Gleitzonenfällen (‚Bestandsschutz‘), in denen dieses Entgelt regelmäßig erzielt wurde und in der Zukunft bis Ende 2014 weiter erzielt wird. Hinweis: Wird die 450 Euro-Grenze im Monatsverdienst überschritten, liegt ein ‚Gleitzonen-Altfall‘ nicht mehr vor.

U1-U2-Erstattungsanträge: diese sind ab 1.1.2013 in einer ‚Datensatzversion 2‘ zu liefern. Mit den LohnFix-Fassungen ab ‚LF 01/01/13‘ wird der Erstattungsantrag in der neuen Fassung generiert.

    Wenn ein Erstattungsantrag mit einer alten LohnFix-Fassung aus 2012 generiert wurde, dann fordert MeldeFix zur Programmaktualisierung auf. Der Antrag ist dann in LohnFix unter ‚Berichte II, U1/U2‘ wieder zu aktivieren, erneut zu speichern und zu versenden.
    Die .dat-Datenbanken und Kassen.kat werden für zusätzliche Datenfelder konvertiert.

Unfallversicherung:  

    Zum Jahreswechsel sind viele Gefahrtarifstellen von den UV’s auf ’nicht gültig‘ gestellt worden. Dies wird bei Aufruf der Lohnabrechnung angezeigt und das Buchen in diesem Fall gesperrt. Die neue gültige GTS ist anzulegen und bei den Mitarbeitern zu hinterlegen.
  Zur raschen Durchführung der Änderung können Sie wie folgt vorgehen:
1. ‚Stammdaten‘, ‚Unfallversicherung‘.
    2. Bei den Gefahrtarifstellen auswählen: ‚nur die in 2013 gültigen GTS‚ und die neue GTS anlegen.
    3. Anschließend den Menüpunkt anklicken: ‚Umsetzen der Gefahrtarifstellen‘
Damit lässt sich die ausgelaufene GTS bei allen Mitarbeitern mit dieser alten GTS auf die neu-angelegte GTS ‚in einem Rutsch‘ umstellen.

E-Bilanz
Der Status ‚Geschäftsführer‘ für die Fibu kann auf der Karteikarte ‚Adresse‘ hinterlegt werden. Die Position ‚Geschäftsführergehalt‘ wird dadurch in der Buchungsliste ausgewiesen. Der getrennte Ausweis dient der Erstellung der ‚E-Bilanz‘. Die weiteren Detaillierungen für die E-Bilanz, die erstmalig in 2014 für 2013 zu erstellen ist, waren in der Buchungsliste schon enthalten (Ausweis von Minijobs, Aushilfslöhnen).

 

LF 14/01/13: Das Buchen der Lohnabrechnungen 2013 ist freigegeben

    Klärung durch das BMF: ‚Die vorgesehene Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 8004 auf 8130 Euro wird frühestens im Februar verabschiedet werden. Dann klärt sich auch das Procedere einer unterjährigen Änderung des LSt-Tarifs.‘LF 12/12/12: die ELStAM-Anmeldungen können generiert werden unter Berichte I, ELStAM.

LF 10/12/12: SV-Meldungen, die mit Fehler „DBUVv26, Mitgliedsnummer nicht bekannt“ im Protokoll angezeigt werden, können bei den UV-Stammdaten umgesetzt und neu verschickt werden. Die  Schritte sind:
– die korrigierte Mitgliedsnummer eingeben
– den Schalter ‚prüfen‘ betätigen
– die gefundenen divergierenden SV-Meldungen für den Versand erneut bereitstellen.

    Unsicherheit bezgl. des Feldes „UV-Mitgliedsnummer des Betriebs“ resultiert ggfs. daraus, dass UV’s diese Kennung in Anschreiben mitunter nennen: „Ihr Aktenzeichen: … „.

 

Die Existenz einer UV-Mitgliedsnummer kann geprüft werden unter:

http://zmnrvweb.dguv.de/faces/SDLG_Mitgliedsnummer_Suche?_afrWindowMode=0&_afrLoop=7168728562933000&_adf.ctrl-state=d3ph53nmr_4

 

    Beitragssätze und -Bemessungsgrenzen 2013
    Unter dem Menüpunkt ‚Hilfe‘ können diese aufgerufen werden.
Die bisherige Darstellung im Hilfetext sowie die umfangreiche Darstellung im Zwei-Jahresvergleich unter Berichte II ‚SV-Parameter‘ soll in Kürze vollständig ersetzt sein.

LF 05/11/12: Die Sendeprotokolle /-quittungen für LSt-Anmeldungen und LSt-Bescheinigungen werden aus einem neuen und vereinfachten Fenster aufgerufen (Berichte I, LStA: Sendungen anzeigen). Noch nicht versendete Daten können hier gelöscht werden.
Ein gleiches Fenster wird für die Sendung von Umsatzsteuervoranmeldungen in FibuFix aufgerufen.

    Die elektronischen Entgeltbescheinigungen basieren auf Fehlzeiten, die nun direkt angezeigt werden.

LF 16/10/12: Neuanlage eines Mitarbeiters: ein leeres Datenblatt kann ausgedruckt werden zm Ausfüllen durch den neuen Mitarbeiter (Person hinzufügen).

LF 02/10/12: Die 20er Sofortmeldung wird automatisch mit dem Buchen der ersten Lohnabrechnung nac Eintritt erzeugt, wenn ein Haken in der Firmenverwaltung unter ‚Sonstiges‘ hinterlegt ist bei ‚die Firma ist zur Sofortanmeldung verpflichtet‘. Da die Lohnabrechnung Tage oder Wochen nach Eintritt gebucht wird, dient dies nur dazu, die Vollständigkeit der Meldungen sicherzustellen.

    Der Kalender ist aktualisiert incl. Schulferien bis 2015.
    Die Kontrollansicht der USt-Voranmeldung nach Übertragung kann aufgerufen werden (Umsatzsteuer, Voranmeldung, Sende-Protokoll).

LF 29/09/12: Datenbankkonvertierung auf Version 155: zwei zusätzliche Tabellen zur Aufnahme der Rückmeldungen für Mehrfachbeschäftigte und aus EEL-Übertragungen. Beide Rückmeldungen sind exotische Fälle, müssen aber von den Anwendern über LohnFix verarbeitet werden, ggfs. mit Neuabrechnung, wenn sich das SV-Brutto bei Mehrfachbeschäftigung in der Gleitzone durch die Rückmeldung ändert oder bei fortgezahltem Entgelt während Krankengeldbezug über 50 Euro dieses durch die Rückmeldung SV-pflichtig wird.
Das Fenster zum Anzeigen der Rückmeldungen wird unter Optionen in Kürze freigegeben.

Umsatzsteuervoranmeldung: die Daten werden jetzt aus FibuFix an MeldeFix übergeben, das den Versand durchführt so wie bei der LStAnmeldung und der Lohnsteuerbescheinigung. Zuvor wurde eine direkte Verbindung zum Elsterserver hergestellt. Mit der Umstellung sind die Übertragungswege Elster und E-Mail entfallen (nur Daten an Support momentan weiter per E-Mail).

    Die ‚Eric-Elster‘-Dateien konnten dadurch aus dem Installations- und Updatepaket entfernt werden, das Programmvolumen ist nun um ein Drittel reduziert.

LF 01/08/12: Die Daten werden in die Datenbankversion 153 übertragen (von 151; Version ‚152‘ spielt keine Rolle). Die Konvertierung der Daten erfolgt in Vorbereitung auf die ELSTAM-Datenübertragungen ab Ende 2012 (ELStAM = ‚Elektronische Übertragung der Lohnsteuer-Abzugs-Merkmale‘; damit werden die Informationen der Lohnsteuerkarte an die Arbeitgeber übermittelt).

LF 26/07/12:

    Die Kassennachweise werden ohne E-Mail, nur über Server, an die Kassen gesendet – so wie auch die SV-Meldungen. Damit entfällt die bisherige Empfangsbestätigung der Annahmestellen der Krankenkassen per E-Mail. Ein von der ITSG ordnungsgemäß empfangener Kassennachweis wird mit dem Protokollabholen ganz normal in das Archiv eingestellt. Auf dem gesendeten Kassennachweis wird das Transferticket des Kommunikationsservers der ITSG angezeigt.
    In diesem Zuge ändert sich, dass Kassennachweise von MeldeFix nicht mehr nach Kassengruppen zusammengefaßt werden müssen (AOK, IKK, Ersatzkassen, …). Jeder Kassennachweis an eine Krankenkasse ist ab jetzt eine Einzelsendung im Postausgang. Die Zahl der Sendungen stimmt mit der Zahl der zu sendenden Beitragsnachweise überein.

LF 20/07/12: kleinere Anpassungen wie: Transferticket wird aus einer stornierten Meldung zunächst entfernt, da sie neu versandt wird.

    Neben der Anzeige des Solls und der Ist-Abrechnungen findet sich ein Bericht zur Anzeige der Divergenzen zwischen den beiden Positionen in der Abschlussübersicht.

zweites Halbjahr 2012: die Änderungen bzgl. DBUV und Versand der Kassennachweise werden in den kommenden Monaten eingepflegt.

    In MeldeFix wird angezeigt, wenn eine Aktualisierung des Programms erforderlich ist. Die  ‚Mindestversion‘ von MeldeFix wird bei jedem Versand geprüft und ggfs. bittet ‚von MeldeFix‘ um eine Programmaktualisierung.

LF 01/06/12: der Betriebsdatensatz DSBD wird mit den erfordelichen Gründen der Abgabe versehen (s. DSBD).

LF 23/05/12:

–   Die Lohnsteueranmeldung wird in der Abschlussübersicht entsprechend der eingestellten Zahlungsperiode angezeigt, d.h. die Monate ohne Abgabepflicht (Quartals- oder Jahreszahler) in grau (Einstellung der Zahlungsperiode unter Stammdaten, Firmenverwaltung, Finanzamt).
–     Die Adressen aus der Firmenverwaltung können in AdressFix eingelesen werden (damit kann auch an die Firmen ein Seriebrief gesandt werden).

LF 04/05/12:

–     Bankdaten: Der Verwendungszweck I ‚Lohn/Gehalt‘ (=Standard) auf der Karteikarte ‚Bank‘ wurde editierbar geschaltet.
–     Neuer Erläuterungstext zu Ein-Euro-Jobs.
–     Berichte II, Übersicht SV-Parameter ist erweitert um Informationen zu den Umlagensätzen.

LF 05/04/12: Standardmäßig werden die fünf zuletzt geöffneten Lohnkarteien im Startfenster unter ‚Kartei‘ angezeigt. Unter Optionen, Programmoptionen kann die Zahl der angezeigten zuletzt geöffneten Lohnkarteien jetzt auf 15 erhöht werden.

LF 02/04/12:

Abrechnung ohne Entgelt bei geringfg. Beschäftigten und Aushilfskräften

    Die Sozialversicherung regelt über die Softwarehersteller den Fall wie folgt:
    „Bei laufenden arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverhältnissen ist bei entgeltlosen Monaten grundsätzlich entweder ein Austrittsdatum oder eine entsprechende Fehlzeit zu verwenden. Sofern diese Daten im Entgeltabrechnungsprogramm nicht eingetragen sind, ist es bei Unterbrechungen von mehreren zusammenhängenden Monaten ohne Entgelt auch zulässig, eine Abmeldung mit Grund 34 zum Ende des ersten entgeltlosen Monats sowie eine Anmeldung mit Grund 13 zum Beginn des ersten Monats mit Entgelt systemseitig zu generieren. Die Sofortmeldepflicht entfällt in dieser Fallgestaltung.“
    Ab- und Anmeldung sind also von LohnFix automatisch zu erzeugen
(… SV-Meldungen will die Sozialversicherung nicht in die Hände der Arbeitgeber legen).

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    Vormonatswerte übernehmen‘:  in der Firmenverwaltung unter ‚Sonstiges‘ lässt sich einstellen, dass die Anzahl Stunden der Lohnart Stundenlohn aus dem Vormonat nicht übernommen werden, nur die Lohnhöhe (dies kann bei vielen Eingaben praktisch sein).

    Es ändert sich nichts, wenn die Einstellung leer bleibt.

LF 29/03/12: Buchungsliste:  Die Datev-Kontenrahmen ‚SKR 03‘ und ‚SKR 04‘ enthalten für 2012 ein neues Fibu-Konto für ‚Mini-Jobs‘ (4195 im SKR 03). Die LohnFix-Buchungsliste wurde daher ergänzt, der Betrag ‚Mini-Jobs‘ wird jetzt getrennt ausgewiesen.
Hinweis: Die Bebuchung des zusätzlichen Kontos hängt mit Prüfungsanforderungen zusammen. Die Aufsplittung der Löhne in ‚Minijobs‘, ‚Aushilfslöhne‘ et al. in der Fibu ist nach HGB jedoch nicht erforderlich (-> Buchungsliste)!

    Um dem Anwender die Wahl zwischen summarischer oder detaillierter Liste zu geben, wird die Buchungsliste mittels der  Einstellung ‚Lohnkosten aufteilen‘ gesteuert:

               

    Die Einstellung wird in der Ini-Datei gespeichert, so dass sie nicht jedesmal neu eingestellt werden muss.

LF 14/03/12: Rückmeldung von SV-Nummern: Die von den Kassen elektronisch zurückgemeldeten SV-Nummern finden unsere Anwender als Nachricht im Posteingang von MeldeFix.  Ab dieser Fassung von LohnFix wird der Posteingang beim Programmstart von LohnFix durchgesehen. Eine evtl. vorhandene SV-Nummer, die sich eindeutig zuordnen lässt (u.a. durch Prüfung des in der SV-Nummer enthaltenen Geb.datums), wird sodann automatisch in die Stammdaten des Mitarbeiters eingetragen, ebenso in das Lohnkonto. Eine evtl. ausstehende SV-Meldung ohne diese SV-Nummer wird ohne weiteren Eingriff um diese ergänzt und damit versandfertig gemacht. Der Posteingang wird gelöscht, da die Nachricht verarbeitet wurde. Die Nachricht bleibt aber unter ‚Archiv‘ in MeldeFix erhalten.

    Diese Funktion ist für die Betriebe von Bedeutung, die junge oder ausländische Mitarbeiter beschäftigen, die bei Eintritt noch keine SV-Nummer vorlegen können.

LF 11/03/12: Nullabrechnungen können jetzt gelöscht werden, auch wenn der Monat schon abgeschlossen oder die Null-Abrechnung storniert war. Der Schalter Löschen wird in der Ansicht der Verdienstabrechnung aktiviert, an der gleichen Stelle, an der sonst ‚Buchen‘ oder ‚Stornieren‘ steht.

    Abrechnung von Haushaltshilfen im privaten Haushalt, geringfg. beschäftigt: der von der BKN eingezogene Beitrag zur Unfallversicherung (1,6%) wird unter ‚Insolvenzgeld‘ ausgewiesen.

 

Welche abschließenden Berichte für 2011 sind vorzunehmen?

Parallel zur Lohnabrechnung im Januar und Februar erfolgt der Abschluss des Jahres 2011:

1. Erzeugung und Versand der Lohnsteuerbescheinigungen 2011 unter ‚Berichte II‘.
2. Versand der ’50er-SV-Jahresmeldung 2011′. Diese Meldung wird automatisch mit dem Buchen der Abrechnung Januar 2012 erzeugt und für den Versand mit MeldeFix bereitgestellt.
3. Erzeugung der ‚Entgeltliste Unfallversicherung‚ für das Jahr 2011. Dieser Bericht ist weiterhin abzugeben (bis 11. Februar 2012), auch wenn die SV-Meldungen einen Datenbaustein UV enthalten.
 
Der Aufruf der Entgeltliste ist wie folgt:
Berichte II, ‚Liste für Unfallversicherung‘   (ganz unten: vor-vorletzter Menüpunkt)

 
Am-Rande-Info: Die Möglichkeiten sind/waren gegeben, Lohnsteuerbescheinigungen und SV-Jahresmeldungen schon im Dezember 2011 zu erzeugen. Eine Notwendigkeit hierfür besteht nicht. Der übliche Zeitplan für den Versand der abschließenden Berichte ist wie oben beschrieben. Zum normalen monatlichen Ablauf vgl. Checkliste

4. Empfehlung: unter ‚Kartei‘ den Punkt ‚Back-up‘ auf externem LohnFix-Server‘ ausführen.
5. Hinweis Dauerbeitragsnachweis: diese enden mit dem Dezember eines Jahres. Im Januar eines Jahres ist der (Dauer-)Beitragsnachweis zu erneuern.

 
Änderungen 2012

Steuertarif:
Der Einkommen-Steuertarif 2012 ist identisch mit 2010 und 2011. Der Grenzsteuersatz von 42% wird bei einem Jahreseinkommen von 55.000 Euro erreicht, ab 250.000 Euro steigt der Grenzsteuersatz auf 45%.

    Die Lohnsteuer ist durch die Anwendung einer höheren Vorsorge- und Arbeitnehmerpauschale leicht reduziert. Die Lohnsteuer beträgt bei einem Lohn von 40.000 Euro/Jahr  = 3.333 Euro/Monat in Steuerklasse 1:

 

 

2012

2011

2010

2009

 

 

Jahreslohnsteuer

6.734

6.804

6.897

7.720

Euro

 

Monatslohnsteuer

561

567

575

643

Euro

Sozialversicherung:
Zusammenfassung: Die Beitragssätze in KV, PV und AV sind unverändert gegenüber 2011. Der Beitragssatz RV sinkt von 19,9% auf 19,6% und der Umlagesatz zur Insolvenzversicherung steigt von 0 auf 0,04 %.

neue Personengruppen

    121 für Auszubildende, die monatl. bis 325 Euro verdienen.
    123 für Beschäftigte im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, Bundesfreiwilligendienst.
    Vor dem Buchen weist die LohnFix-Plausi-Prüfung für die betroffenen Personen auf die vorzunehmende Änderung hin.

Datenübertragung

    Die Datensätze für Kassennachweise und SV-Meldungen sind an die geänderten Formate angepasst.

SV-Meldungen
Meldegrund 91 für die Unfallversicherung wird in dem Ausnahmefall erzeugt, dass sich das SV-Meldebrutto auf Null beläuft und das UV-Brutto größer Null ist.

Mehrfach SV-pflichtig beschäftigt
Wenn mehrere SV-pflichtige Beschäftigungen vorliegen ist eine monatliche Meldung zu erstellen (GKV-Monatsmeldung, Meldegrund 58). Es handelt sich um einen seltenen Ausnahmefall (Karteikarte Betrieb, Mehrfachbeschäftigung).
Die geringfügig Beschäftigungen – Pers.Gruppen 109 oder 110 – sind nicht betroffen, weil sie nicht ‚SV-pflichtig beschäftigt‘ sind.

Fusion DAK und BKK Gesundheit zur DAK-Gesundheit ab 1.1.2012

    DAK-Mitglieder: hier bleibt alles unverändert.
    BKK-Gesundheit:
Wir empfehlen, Mitglieder der BKK-Gesundheit mit dem Januar 2012 auf die DAK umzuschlüsseln, weil sonst ein gesonderter Kassennachweis für die vormalige BKK weiter zu erstellen ist.
  Anmerkung: Umänderung von Betriebsnummern sind nicht vorzunehmen, das ist in der sog. Beitragssatzdatei der Krankenkassen automatisch enthalten.

Fusion der Bau-BGs: mit Fusion der Bau-Berufsgenossenschaften wurde die Gültigkeit der Gefahrtarifstellen auf 2011 begrenzt und sie sind für 2012 unter Stammdaten neu anzulegen und den Mitarbeitern zuzuordnen (weitere Auskunft ggfs. von der Bau-BG).



 

Hinweis zur Abrechnung Dezember 2011:

    Die Lohnsteuer Dezember ist gegenüber den Vormonaten reduziert. Grund ist die Anhebung der Arbeitnehmerpauschale von 920 auf 1000 Euro im Jahr (Senkung der LSt zwischen 16 und 36 Euro/Jahr). Diese Änderung war lt. Beschluss der Bundesregierung mit der Dezemberabrechnung umzusetzen.
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    Sie können den Abrechnungen ein persönliches Schreiben beifügen. Unter  ‚Extras‘, ‚Briefanschrift und Serienbrief‚ lässt sich ein Text einmal hinterlegen und für alle Mitarbeiter mit Anschrift ausdrucken.

aktuelle Nachrichten

zu ELStAM: der Beginn des elektronischen Abholens der Informationen der früheren Lohnsteuerkarte wurde auf 2013 gelegt (Verschiebung um ein Jahr).

zu Elena: die ZSS nimmt seit Beginn Dez. 2011 keine Datenlieferungen mehr an und beginnt noch im Dezember mit dem Löschen der erhaltenen Daten.
LohnFix: Die Elena-Datensätze sind ab LF 12/12/11 in der konvertierten Datenbank nicht mehr enthalten.

 

LF 15/12/11: evtl. Beiträge zur Zusatzversorgungskasse (ZVK) werden in der Buchungsliste unter ‚Verbindlichkeiten Direktversicherung/Pensionskasse‘ gezeigt statt unter ‚Verbindlichkeiten Sozialversicherung‘. Dadurch bleiben die Verbindlichkeiten SV vergleichbar mit den Kassennachweisen.

LF 27/11/11: Neue Person hinzufügen: Die allgemeinen Daten eines anderen Mitarbeiters können als Datenschema für die neue Person aktiviert werden.

LF 17/11/11: Fehlzeiten-/Urlaubsverwaltung: LohnFix kann unter ‚Werkzeuge‘ in die Laufweise ’nur Urlausbsverwaltung‘ gesetzt werden. Alle Schalter/Menüpunkte/Klicks sind dann gesperrt mit Ausnahme der Fehlzeitenverwaltung. Diese Wandlung ist für den Fall vorgesehen, in dem nur die Fehlzeitenverwaltung und Urlaubsplanung durch einen Mitarbeiter durchgeführt werden soll. Die Lohnkartei bleibt dann bis auf diesen Teil uneinsehbar. Die Lohnkartei ist mit einem Kennwort zu versehen, damit der volle Programmstart nur den Mitarbeitern möglich ist, die das Kennwort kennen.

    Das Jahr 2012 kann aktiviert werden. Abrechnungen sind noch nicht möglich.

Oktober / November 2011

Zum Jahreswechsel 2011 / 2012 waren Änderungen in SV und Steuer geplant, die zunächst ausgesetzt werden. Es handelt sich um:

1.        ELStAM: die Arbeitgeber sollten Ende 2011 die Lohnsteuerabzugsmerkmale vom Finanzamt elektronisch abholen. Bis jetzt wurde die Probephase des Verfahrens für die Softwarehersteller nicht begonnen / nicht freigegeben. Damit verschiebt sich der Beginn des Verfahrens mindestens in das zweite Quartal 2012 (die momentan bei AN und AG eingehende Post der Finanzämter berücksichtigt diese Verschiebung noch nicht). Bis zum Beginn der elektronischen Abholung ist so zu verfahren, dass die bisherigen Lohnsteuermerkmale der alten Lohnsteuerkarte beibehalten werden (aus 2009, da es schon für 2010 keine neuen LStKarten mehr gab), wenn nicht der Arbeitnehmer eine  Bescheinigung des Finanzamtes mit neuen Steuermerkmalen dem Arbeitgeber vorlegt.

2.        Sozialausgleich: Dieser ist seit Beginn 2011 durchzuführen, wenn der durchschnittliche Krankenkassen-Zusatzbeitrag 2% des Einkommens übersteigt. In 2011 wurden nur vereinzelt Zusatzbeiträge erhoben, der durchschnittliche Zusatzbeitrag verblieb bei Null,  so dass der Sozialausgleich nicht zur Anwendung kam. Diese Situation ändert sich in 2012 nicht: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag 2012 wurde soeben auf Null geschätzt und festgelegt. Damit entfällt der vom Arbeitgeber durchzuführende Sozialausgleich auch in 2012.

3.        GKV-Monatsmeldung: Das neue Meldeverfahren ist ab Januar 2012 in allen Fällen von Mehrfachbeschäftigung anzuwenden. Die Krankenkasse stellt anhand der Meldung die Beitragsgrundlagen im Falle der Gleitzone oder des Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze fest und meldet die Berechnungsgrundlagen an den Arbeitgeber.

Programmstand: LohnFix ist vorbereitet. Für die Annahme und das Verarbeiten von Meldungen vom Finanzamt (ELStAM) oder von den Kassen an den Arbeitgeber wird das Postfach ‚Posteingang‘ in MeldeFix Verwendung finden. Momentan kommt es nur zum Tragen, wenn die SV-Nummer eines Mitarbeiters dem Arbeitgeber mitgeteilt wird (dies ist der sog. „Meldedialog“). Der Posteingang der Mitteilung der SV-Nummer kommt nur selten vor (ein Mitarbeiter wurde ohne SV-Nummer  angemeldet), sie zeigt aber das Funktionieren des Meldedialogs.

🙂   🙂   🙂
 

LF 06/11/11: die Aufhebung der Elena-Datenübertragung ist von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die Elena-Datenübertragung kann ab jetzt nicht mehr in LohnFix durchgeführt werden, die Schalter wurden entfernt. Die in der Vergangenheit erzeugten Elena-Datensätze werden bei Gelegenheit der nächsten Konvertierung der Datenbank  restlos gelöscht, die Tabelle für Elenadaten ist dann nicht mehr in der Datenbank enthalten.

LF 10/09/11: Der neue Tätigkeitsschlüssel kann hinterlegt werden. Dies ist erforderlich für das Buchen der Abrechnungen im Dezember 2011.

    Die Jahresübersicht ‚SV-Beiträge‘ unter Berichte II weist jetzt den Nettoverdienst aus Einmalbezug aus.

LF 25/08/11: Die Tätigkeit ‚Bundesfreiwilligendienst‚ (BFD) kann gewählt werden bei dem Schalter für ‚Geringfügigkeit‘.

LF 19/08/11: Die ‚EEL-Bescheinigungen‘ unter Berichte II sind für das Speichern und Übertragen freigeschaltet.

  Die Meldungen werden beim Empfänger einer detaillierten Plausiprüfung unterzogen, nach der die Meldung ggfs. nicht angenommen wird. Der Antrag ist dann zu ändern und erneut zu senden.

LF 13/08/11: Buchungsliste und Abteilungen:

    Der Bericht ‚Brutto-Arbeitgeber nach Abteilungen‘ weist jetzt ‚Lohn und Gehalt‘ (=Brutto-Arbeitnehmer) und ‚SV-Anteile-Arbeitgeber‘ getrennt aus. Damit sind die Kosten je Abteilung in diese beiden Positionen der Buchungsliste überführbar.
    Der Bericht lässt sich unter Stammdaten, Abteilungen oder unter ‚Buchungsliste‘ aufrufen.
    Die Buchungsliste kann mit einem Schalter auf die beiden vom HGB geforderten Positionen ‚Lohn‘ und ‚SV-Arbeitgeber‘ reduziert werden.

LF 11/08/11: In der Abschlussübersicht können Listen aufgerufen werden zur Erläuterung der Zahlen in der ersten Spalte, die abgerechneten und die noch abzurechnenden Mitarbeiter in einem Monat.

LF 08/08/11: Verteilung der Lohnkosten auf Kostenstellen: die Lohnkosten eines Mitarbeiters können auf fünf Kostenstellen, gewählt aus beliebig vielen Kostenstellen/Abteilaungen verteilt werden (Stammdaten, Abteilungen, monatliche Aufteilung).

LF 18/07/11: Die Eingabe von Abteilungen unter Stammdaten wurde überarbeitet.

LF 06/07/11: Unter Berichte II kann das Eingabeformular zu den Entgeltbescheinigungen aufgerufen werden (‚elektronische Entgeltbescheinigungen‘). Der Umfang der Eingabefelder ist bedingt durch die Datensatzbeschreibung.

    Das Speichern der Entgeltbescheinigungen wird erst freigegeben, wenn dies auch bei SV.Net der Fall ist (momentan können mit dem Programm der Sozialversicherung wegen der aktuellen Änderungen in den Datensätzen keine Entgeltbescheinigungen übertragen werden).

LF 30/06/11: Reisekosten werden in der Buchungsliste getrennt ausgewiesen, wenn im Kommentarfeld der Lohnart ‚Bezug zum Nettolohn‘ ein Begriff  wie ‚Reisekosten‚ oder ‚Reisekostenerstattung‘ eingegeben wurde.

LF 17/06/11: Die Lohnkartei und Kassen.kat werden auf die aktuellen Datenbankversionen konvertiert (die Lohnkartei in der Regel von 148 auf 150, da 149 nur kurze Zeit verwendet wurde). Neu in der Version 150 hinzugekommen sind Tabellen für die Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen (‚EEL‘).

LF 14/06/11: Der elektronische Erstattungsantrag für U2 ist freigeschaltet.

    Bei den Erstattungsanträgen U1, U2 kann die Option ‚Verrechnung‚ aktiviert werden. Der entsprechende Kassennachweis weist dann den Erstattungsbetrag im eingestellten Monat aus und zieht ihn vom Zahlbetrag ab.
    Anmerkung: Aus unserer Sicht ist das Überweisungsverfahren klarer, weil die Vorgänge Kassennachweis und Erstattung getrennt bleiben.

MF 01/06/11: Von MeldeFix wird der geänderte DBUV generiert.

30/05/11: Die zuletzt Mitte 2005 geänderten Pfändungsfreigrenzen wurden vom Gesetzgeber zum 1.7.2011 angehoben.

    Die Pfändungstabelle und der ausführliche Pfändungsrechner sind angepasst (in LohnFix unter ‚Werkzeuge‘ aufzurufen).

LF 25/05/11: Der Länderschlüssel ist erweitert
(im Rahmen der ständigen Anpassungen, die der Einfachheit halber keine Erwähnung finden sollen).

LF 17/05/11: Das Format der Beitragssatzdatei („BSD-Datei“) der ITSG hat sich geändert. Die Kassen- und Umlagesätze werden aus dieser geänderten Datei aktualisiert. Die Darstellung in LohnFix ist unverändert geblieben, die Abläufe sind für Anwender nicht geändert.

    Für die Abrechnung Mai haben sich die Umlagesätze geändert bei der BKK vor Ort und der IKK-Nord. Für Abrechnung Juni bei BKK Daimler und Oetker.

LF 15/05/11:  Zur Meldung der Betriebsdaten siehe ‚Meldung 1001

LF 31/03/11:  Der Erstattungsantrag U1 kann elektronisch übertragen werden.
 
Hinweis zum zeitlichen Ablauf: Lt. AAG (Aufwendungsausgleichsgesetz) ist die elektronische Übertragung des Antrags auf Erstattung seit Januar 2011 der vorgeschriebene Weg. Da auf Kassenseite wie auf Seite der Softwarehersteller die Umstellung zu diesem Termin nicht abgeschlossen war, wurde und wird das bisherige Erstattungsformular weiterhin verarbeitet.

  In unserem Fall hatte die Jahresumstellung Priorität. In diesem Jahr war es verbunden mit Support, der sich zum Jahresbeginn immer einstellt, wobei wir schauen, dass „alle Anwender mitkommen“, das scheint in der Branche nicht selbstverständlich zu sein. Zweitens hatte sich eine hohe Zahl von Neuanwendern für LohnFix entschieden – auch aus diesem erfreulichem Grund erfolgt Start der elektronischen Übertragung von Erstattungsanträgen mit Beginn des zweiten Quartals 2011.

Änderungen 2011: Diese sind in einem Kunden-Infobrief dargelegt; der Brief kann in LohnFix auch unter ‚Hilfe‘ aufgerufen werden.

        Hinweis Insolvenzgeldumlage: 0% in 2011 ist der zutreffende Beitragssatz.

LF 18/01/11:  MeldeFix: Mit dem Schalter ‚alle Mandanten laden‘ ist ein Versand von Meldungen aus mehreren Lohnkarteien = Mandanten wieder möglich !

    Im alten MeldeFix war diese Funktionalität bis Mitte 2010 enthalten. Durch die Umstellung auf MeldeFix2 (erforderlich durch neues Verschlüsselungsverfahren und Versand ohne E-Mails) musste die Funktionalität übergangsweise aufgehoben werden.
    Wenn eine Firma nicht mit ‚alle Mandanten‘ geladen werden soll, dann kann dies wie folgt eingestellt werden: Stammdaten, Firmenverwaltung, Soz.Versicherung, obersten Schalter verändern auf „SV-Meldungen erfolgen über: … ‚SV-Net‘ statt ‚MeldeFix‘ „.
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  AOK Bayern: der in der offiziellen BSD-(Beitragssatz-)-Datei unvollständig aktualisierte KV-Satz wird von LohnFix automatisch auf den allg. Beitragssatz gesetzt.

LF 14/01/11: Der Dauerbeitragsnachweis wird im Januar eines Jahres nicht automatisch fortgeschrieben. Der Sendestatus-Kassennachweis in der Abschlussübersicht bleibt im Januar auf ‚gelb‘, um auf die Abgabe eines neuen Dauernachweises für das neue Jahr aufmerksam zu machen.

Hinweis: die SteuerID-Nummer unter ‚Adressdaten‘ bei jedem Mitarbeiter mit LSt-Karte ist zu hinterlegen, falls dieses bisher noch nicht erfolgte. Laut Angaben der Finanzbehörden kann die LStBescheinigung sonst nicht mehr elektronisch übertragen bzw. weiterverarbeitet werden.

 

Wir danken für Ihr Vertrauen und wünschen erfolgreiches Abrechnen mit LohnFix