Wer gibt Auskunft zur Sozialversicherung?
Wenn in Fragen zur Sozialversicherung Unsicherheit besteht, dann haben die Krankenkassen als zuständige Einzugsstelle Auskunft zu geben.
Hinweis: Die Kassen werden durch einen pauschalen Einbehalt vom SV-Beitrag für diese Arbeit entschädigt. Alle Arbeitgeber zahlen also automatisch für die Beratung durch die Kassen. Wir empfehlen, diese Auskunftsquelle in SV-Fragen zu nutzen.