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Zeitpunkt für einen Programmwechsel?

Zum Jahresende

Das Jahresende ist der meist gewählte Zeitpunkt, um neu aufzusetzen. In diesem Fall ist im Alt-Programm bei der Abrechnung Dezember der Schalter ‚Programmeinsatz bis … ‚ zu aktivieren. Der Schalter ist in allen systemgeprüften Programmen vorhanden (LohnFix: Stammdaten, Firmenverwaltung, Sozialversicherung). Dadurch wird mit der Dezemberabrechnung eine Abmeldung erzeugt (mit Grund 36 ‚Wechsel des Entgeltsystems‘). Andernfalls wäre die Jahresmeldung zu erstellen, die mit der Januarbuchung erfolgt und damit das neue Programm voraussetzt, das eigentlich nicht weiter eingesetzt werden soll. Oder die Jahresmeldung würde mit SV-Net erstellt.Ähnlich bei der Lohnsteuerbescheinigung: in manchen Programmen ist die Bescheinigung nur mit der Programmfassung des Folgejahres möglich.

Unterjährig

Ein Programmwechsel ist auch unterjährig möglich:

a) Im Altprogramm wird für den Zeitpunkt der Umstellung eine Abmeldung mit Grund 36, Softwarewechsel, generiert; in LohnFix erfolgt in der Firmenverwaltung die Einstellung ‚Einsatz ab …’

b) oder die schon abgerechneten Monate Januar bis … werden in LohnFix erneut gebucht;c) oder die auf der Karteikarte ‚Betrieb‘, ‚Vortragswerte aus eigener Firma‘ eingegebenen Daten werden in die SV-Meldung einbezogen. Dies ist in der Firmenverwaltung einzustellen.

Wie führe ich einen Programmwechsel durch?

In den Stammdaten sollte der Zeitpunkt eines Programmwechsels hinterlegt werden, damit für Meldungen dem Programm der Zeitpunkt bekannt ist, auf dem diese Meldungen aufsetzen:

  • Stammdaten,
  • Firmenverwaltung
  • Sozialversicherung
  • Schalter: „LohnFix im Einsatz ab“ … oder „LohnFix im Einsatz bis“ …
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